Wer eine Wohnung sucht, muss häufig innerhalb weniger Stunden reagieren. Genau diesen Zeitdruck nutzen Kriminelle aus: Sie kopieren echte Inserate, verwenden fremde Fotos, geben sich als Eigentümer oder Makler aus und verlangen Geld oder sensible Dokumente. Um Wohnungsbetrug zu erkennen, sollte deshalb nicht nur der Mietpreis geprüft werden. Entscheidend ist, ob Angaben zur Wohnung, Identität des Anbieters, Besichtigungsablauf, Mietvertrag und Zahlungsweg zusammenpassen. Verbraucherzentralen und Polizeibehörden warnen besonders vor Vorauszahlungen, Schlüsselversand gegen Kaution, gefälschten Plattformseiten und der vorschnellen Übermittlung von Ausweiskopien, diе mietrecht-ratgeber.de berichtet.
Eine professionell formulierte Nachricht, ein PDF-Mietvertrag oder sogar eine echte Besichtigung beweisen noch nicht, dass die Person zur Vermietung berechtigt ist. Betrüger können gestohlene Identitäten verwenden, fremde Wohnungen kurzfristig anmieten oder Bilder aus bestehenden Anzeigen übernehmen. Deshalb sollte vor jeder Zahlung eine Kette von Plausibilitätsprüfungen erfolgen. Je mehr Warnsignale gleichzeitig auftreten, desto größer ist das Risiko. Bei ernsthaften Widersprüchen sollte der Kontakt beendet und das Inserat dem Portal gemeldet werden.
Eine Wohnungssuche ist kein Wettrennen, bei dem jede Rückfrage die eigene Chance zerstört. Ein seriöser Anbieter kann erklären, wer er ist, in welcher Funktion er handelt und wie die Schlüsselübergabe ablaufen soll. Wer dagegen nur Druck erzeugt, Prüfungen verhindert und sofort Geld verlangt, bietet keine sichere Grundlage für ein Mietverhältnis. Im Zweifel ist eine verpasste Wohnung weniger belastend als verlorene Ersparnisse oder eine missbrauchte Identität. Nehmen Sie sich deshalb auch bei großem Zeitdruck einige Minuten für den Sicherheitscheck.
Was ist eine Fake-Wohnungsanzeige?
Eine Fake-Wohnungsanzeige zeigt häufig eine echte oder zumindest glaubwürdig aussehende Immobilie, die der inserierenden Person jedoch nicht gehört. Das Ziel kann eine Vorauszahlung, die Beschaffung persönlicher Daten oder das Abfangen von Zugangsdaten sein. Teilweise existiert die Wohnung überhaupt nicht. In anderen Fällen wurde eine tatsächlich angebotene Wohnung mit Bildern, Adresse und Beschreibung kopiert. Es gibt außerdem Betrugsmodelle, bei denen eine Wohnung kurzzeitig angemietet und anschließend mehreren Interessenten gleichzeitig angeboten wird.
Der Suchbegriff „wohnung betrug erkennen“ löst daher ein sehr konkretes Problem: Interessenten möchten vor der Überweisung beurteilen, ob Anbieter, Wohnung und Zahlungsforderung zusammengehören. Eine einzelne Auffälligkeit ist noch kein Beweis. Ein Vermieter kann sich tatsächlich im Ausland aufhalten, und ein günstiges Angebot kann legitim sein. Treffen jedoch Schnäppchenpreis, fehlende Besichtigung, Zeitdruck und Vorkasse zusammen, sollte die Kommunikation sofort gestoppt werden. Die Verbraucherzentrale bezeichnet besonders günstige Traumwohnungen in gefragter Lage ausdrücklich als mögliches Indiz für gefälschte Anzeigen.

Das Wichtigste in Kürze
- Zahlen Sie keine Besichtigungs-, Reservierungs- oder Schlüsselgebühr.
- Überweisen Sie keine Kaution, bevor Wohnung und Vertrag nachvollziehbar geprüft wurden.
- Öffnen Sie keine unerwarteten Anhänge und melden Sie sich nicht über zugesandte Links bei Immobilienportalen an.
- Versenden Sie keine ungeschützte Ausweiskopie an unbekannte Anbieter.
- Prüfen Sie Inseratsfotos über eine umgekehrte Bildersuche.
- Vergleichen Sie die Miete mit dem örtlichen Mietspiegel und ähnlichen Angeboten.
- Kontrollieren Sie, ob Name im Vertrag, Absender, Vermieter und Kontoinhaber zusammenpassen.
- Sichern Sie Inserat, Nachrichten, Telefonnummern und Bankdaten als Beweise.
„Bei Vorkasse sollte man auf jeden Fall immer hellhörig werden“, warnt Carolin Semmler, Juristin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
15 Warnsignale bei Fake-Inseraten
1. Die Miete ist unrealistisch niedrig
Eine frisch renovierte Wohnung in zentraler Lage, mit Balkon und niedrigen Nebenkosten, wird deutlich unter dem üblichen Preis angeboten. Ein solches Schnäppchen kann echt sein, sollte aber besonders sorgfältig überprüft werden. Vergleichen Sie die Kaltmiete und Nebenkosten mit dem kommunalen Mietspiegel sowie ähnlichen Inseraten im gleichen Viertel. Für Berlin bietet der Beitrag zum Immobilienmarkt 2026 eine zusätzliche Einordnung der angespannten Marktlage. Verbraucherzentralen und Polizei nennen ungewöhnlich günstige Preise in begehrten Lagen als typisches Warnsignal.
2. Bilder wirken wie aus einem Möbelkatalog
Hochwertige Fotos sind nicht automatisch verdächtig. Problematisch wird es, wenn verschiedene Einrichtungsstile, Fensterformen, Bodenbeläge oder Raumhöhen nicht zusammenpassen. Laden Sie einzelne Bilder in eine umgekehrte Bildersuche hoch. Tauchen sie in anderen Wohnungsanzeigen, Hotelangeboten oder Möbelkatalogen auf, kann es sich um kopiertes Material handeln. Auch identische Fotos mit unterschiedlichen Adressen oder Städten sind ein starkes Warnzeichen.
3. Text und Fotos widersprechen sich
Im Text steht „Dachgeschoss“, auf den Bildern sind jedoch bodentiefe Türen zu einem Garten zu sehen. Angeboten werden drei Zimmer, dargestellt sind aber nur ein Wohnraum und eine Küche. Auch widersprüchliche Angaben zu Balkon, Etage, Heizung, Möblierung oder Wohnfläche sollten ernst genommen werden. Fordern Sie einen plausiblen Grundriss und konkrete Antworten an. Weicht der Anbieter aus oder ändert mehrfach seine Darstellung, ist ein Abbruch sinnvoll.
4. Die genaue Adresse wird geheim gehalten
Es ist üblich, dass private Vermieter die vollständige Anschrift nicht öffentlich im Inserat nennen. Vor einem konkreten Besichtigungstermin muss jedoch klar sein, wohin Sie kommen sollen und welche Wohnung besichtigt wird. Vorsicht ist geboten, wenn selbst nach Terminbestätigung nur ein ungefährer Stadtteil genannt wird. Prüfen Sie die Adresse über Karten- und Straßenansichten, ohne Bewohner zu belästigen. Passt das Gebäude nicht zu den Fotos oder existiert die Hausnummer nicht, sollten keine weiteren Daten übermittelt werden.
5. Der Vermieter ist angeblich dauerhaft im Ausland
Die sogenannte Auslandsmasche gehört zu den bekanntesten Formen des Mietbetrugs. Der angebliche Eigentümer erklärt, er arbeite in London, Spanien oder Skandinavien und könne deshalb nicht persönlich erscheinen. Ein Schlüssel werde nach Zahlung einer Sicherheit per Post, Kurier oder angeblichem Plattformdienst verschickt. Nach der Überweisung kommt entweder gar kein Schlüssel oder ein Schlüssel, der nicht passt. Ein tatsächlicher Auslandsaufenthalt ist möglich, doch dann muss eine überprüfbare Hausverwaltung, Maklerin oder bevollmächtigte Person vor Ort handeln können.
6. Persönlicher Kontakt wird konsequent vermieden
Kriminelle bevorzugen häufig E-Mail oder Messenger, weil sich dort Identitäten leichter vortäuschen lassen. Ein abgelehntes Telefonat allein beweist keinen Betrug, doch dauernde Ausreden sind verdächtig. Fragen Sie nach einem kurzen Gespräch und nach der Person, die die Besichtigung durchführt. Bei einer Vermietung aus dem Ausland kann zusätzlich ein Live-Video aus der Wohnung sinnvoll sein, wobei auch dieses keine Eigentümerstellung beweist. Wer ausschließlich Textbausteine sendet und konkrete Fragen ignoriert, sollte nicht als verlässlicher Vertragspartner behandelt werden.
7. Für die Besichtigung wird eine Gebühr verlangt
Eine Zahlung, um auf eine Besichtigungsliste, in eine exklusive Vorauswahl oder an die Adresse der Wohnung zu gelangen, ist ein deutliches Alarmsignal. Polizeibehörden warnen ausdrücklich vor kostenpflichtigen Besichtigungslisten und Gebühren für angeblich besonders attraktive Angebote. Gleiches gilt für Geldforderungen zur „Reservierung“ eines Termins. Der Anbieter kann zwar später eine rechtmäßig vereinbarte Kaution verlangen, aber nicht als Eintrittsgeld zur Besichtigung. Brechen Sie den Vorgang ab und melden Sie das Inserat.
8. Eine Kaution wird vor der Besichtigung gefordert
Die Kombination Wohnung Scam und Vorkasse ist besonders häufig. Angeblich soll die Zahlung zeigen, dass Sie ernsthaft interessiert sind, oder den Versand eines Schlüssels absichern. Zahlen Sie nicht. Nach § 551 BGB ist die erste Rate einer vereinbarten Mietsicherheit zu Beginn des Mietverhältnisses fällig; eine Zahlungsforderung vor Besichtigung und nachvollziehbarem Vertrag passt nicht zu diesem gesetzlichen Leitbild. Mehr zu Höhe, Vereinbarung und Ratenzahlung lesen Sie im Ratgeber über Mietkaution und andere Mietsicherheiten.
„Leisten Sie niemals Vorauszahlungen!“, lautet der klare Sicherheitshinweis der Polizei Baden-Württemberg.
9. Geld soll über einen schwer rückholbaren Zahlungsweg fließen
Besondere Vorsicht gilt bei Bargeldtransferdiensten, Kryptowährungen, Gutscheincodes oder Überweisungen an eine unbekannte dritte Person. Auch eine ausländische IBAN kann ein Warnsignal sein, wenn der Anbieter zuvor behauptet hat, Vermieter, Verwaltung und Wohnung befänden sich ausschließlich in Deutschland. Eine ausländische Kontoverbindung ist für sich allein allerdings kein Betrugsbeweis. Entscheidend sind die Gesamtsituation, der Kontoinhaber und die Erklärung für den Zahlungsweg. Stimmen Name im Vertrag und Zahlungsempfänger nicht überein, muss dies vor jeder Überweisung nachvollziehbar geklärt werden.
10. Eine bekannte Plattform soll angeblich Schlüssel und Kaution verwalten
Betrüger verwenden Namen und Logos bekannter Portale, damit der Vorgang sicher wirkt. Sie behaupten beispielsweise, eine Buchungsplattform nehme die Kaution entgegen, versende den Schlüssel und zahle das Geld bei Nichtgefallen zurück. Anschließend wird ein Link zu einer täuschend echt nachgebauten Seite gesendet. Öffnen Sie solche Links nicht, sondern rufen Sie die Plattform selbst über die offizielle App oder eine manuell eingegebene Adresse auf. Die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich davor, dass Namen etablierter Buchungs- und Verkaufsplattformen für angebliche Langzeitvermietungen und Schlüsselübergaben missbraucht werden.
11. Der Anbieter setzt Sie massiv unter Zeitdruck
„Sie müssen in den nächsten 20 Minuten zahlen“ oder „Es warten bereits 30 andere Interessenten“ sind typische Druckmittel. Auf angespannten Märkten gibt es tatsächlich Konkurrenz, dennoch muss eine seriöse Vermietung grundlegende Prüfungen ermöglichen. Zeitdruck soll verhindern, dass Sie Bilder suchen, die Adresse prüfen oder mit einer anderen Person sprechen. Lassen Sie sich eine Zahlungsforderung schriftlich erklären. Wird schon eine kurze Prüfzeit verweigert, sollten Sie absagen.
12. Sie erhalten ohne Prüfung sofort eine Zusage
Ein Anbieter, der weder Ihre Identität noch Ihre Zahlungsfähigkeit kennt, verspricht nach einer einzigen Nachricht einen langfristigen Mietvertrag. Danach soll sofort Kaution oder erste Miete fließen. Gerade bei einer begehrten Wohnung ist eine solche Zusage unplausibel. Eine schnelle Entscheidung kann vorkommen, aber sie sollte auf einem nachvollziehbaren Kontakt und einer realen Besichtigung beruhen. Ein vorgefertigter Vertrag mit fremden oder widersprüchlichen Daten schafft keine Sicherheit.
13. Sensible Unterlagen werden schon beim ersten Kontakt verlangt
Ein vollständiger Scan des Personalausweises, ungeschwärzte Gehaltsabrechnungen, Steuerdaten und eine umfassende SCHUFA-Datenkopie gehören nicht unkontrolliert in die Hände eines unbekannten Inserenten. Kriminelle können solche Unterlagen für Identitätsdiebstahl bei der Wohnungssuche und weitere Betrugsversuche verwenden. Übermitteln Sie zunächst nur die Daten, die für Kontakt und Termin notwendig sind. Erst wenn Wohnung, Anbieter und ernsthafte Vermietungsabsicht geprüft sind, kann ein begrenzter Bonitätsnachweis sinnvoll sein. Welche Informationen in welcher Phase angemessen sind, erklärt der Beitrag zur SCHUFA-Auskunft für die Wohnungssuche.

14. E-Mails enthalten verdächtige Links oder Anhänge
Eine angebliche Nachricht des Immobilienportals fordert Sie auf, Ihr Konto über einen Link zu bestätigen. Die Seite sieht täuschend echt aus, gehört aber nicht zum Portal. Alternativ wird ein „Mietvertrag“ als ungewöhnliche Datei oder ausführbares Programm verschickt. Prüfen Sie die vollständige Absenderadresse und öffnen Sie keine unerwarteten Anhänge. Melden Sie sich immer direkt über die bekannte Website oder App an, statt dem Link in der Nachricht zu folgen. Verbraucherzentrale und Polizei warnen vor gefälschten Login-Seiten und Schadsoftware in Anhängen.
15. Identität, Vertrag und Bankverbindung passen nicht zusammen
Im Inserat steht ein privater Eigentümer, zur Besichtigung erscheint ein angeblicher Bekannter, der Vertrag nennt eine dritte Person und die Kaution soll an ein Unternehmen überwiesen werden. Eine solche Konstellation kann erklärbar sein, verlangt aber vollständige Nachweise. Fragen Sie, in welcher Funktion jede Person handelt und wer zur Vermietung sowie zum Empfang der Zahlung berechtigt ist. Auch eine echte Besichtigung schützt nicht automatisch: Nach Angaben des Landeskriminalamts können Betrüger eine Wohnung selbst anmieten, sie als eigene ausgeben und anschließend von mehreren Interessenten Zahlungen verlangen. Zahlen Sie deshalb erst, wenn die gesamte Vertrags- und Vertretungskette plausibel ist.
Schnellcheck: Wie verdächtig ist das Inserat?
| Prüffrage | Eher plausibel | Deutliches Warnsignal |
|---|---|---|
| Ist die Miethöhe realistisch? | Vergleichbar mit Mietspiegel und ähnlichen Angeboten | Weit unter Marktpreis ohne glaubhafte Erklärung |
| Gibt es eine Besichtigung? | Termin in der realen Wohnung mit identifizierbarer Kontaktperson | Nur Schlüsselversand gegen Zahlung |
| Wann wird Geld verlangt? | Nach Prüfung und nachvollziehbarem Vertrag | Vor Besichtigung oder zur Reservierung |
| Wie wird kommuniziert? | Konkrete Antworten, erreichbare Telefonnummer, klare Rolle | Nur Messenger, Textbausteine, ständige Ausreden |
| Sind Bilder und Text stimmig? | Räume, Lage und Ausstattung passen zusammen | Bilder stammen aus mehreren Quellen |
| Welche Unterlagen werden verlangt? | Schrittweise und auf das Mietverhältnis begrenzt | Ausweis, SCHUFA und Bankdaten sofort |
| Wohin soll gezahlt werden? | Kontoinhaber ist nachvollziehbar | Fremde Person, Kryptowährung oder Geldtransferdienst |
| Wer unterschreibt den Vertrag? | Eigentümer oder prüfbar bevollmächtigte Person | Name wechselt während der Kommunikation |
| Wird Druck ausgeübt? | Angemessene Prüf- und Bedenkzeit | Zahlung innerhalb weniger Minuten |
| Wird eine Plattform eingeschaltet? | Vorgang lässt sich direkt im offiziellen Konto prüfen | Externer Link zu angeblichem Treuhandservice |
Die Tabelle ersetzt keine Einzelfallprüfung. Manche seriösen Angebote weisen einzelne ungewöhnliche Merkmale auf, etwa weil die Eigentümerin im Ausland lebt oder eine Hausverwaltung die Zahlung abwickelt. In diesem Fall müssen jedoch Vollmacht, Vertrag, Kontoinhaber und Schlüsselübergabe schlüssig zusammenpassen. Mehrere rote Felder sind ein klarer Anlass, den Vorgang zu stoppen. Senden Sie keine weiteren Unterlagen, solange die Widersprüche nicht geklärt sind.
Praktisches Vorgehen Schritt für Schritt
Schritt 1: Inserat vollständig sichern
Erstellen Sie Screenshots der Anzeige, der Anbieterinformationen und der Bilder. Speichern Sie die URL, Inseratsnummer, Veröffentlichungszeit und angegebene Telefonnummer. Kopieren Sie einige charakteristische Sätze aus dem Text in eine Suchmaschine. Finden Sie dieselbe Beschreibung mit anderer Adresse oder anderem Ansprechpartner, liegt wahrscheinlich ein kopiertes Inserat vor. Diese Dokumentation hilft außerdem, wenn das Portal die Anzeige später löscht.
Schritt 2: Preis und Adresse prüfen
Vergleichen Sie Kaltmiete, Nebenkosten und Größe mit dem örtlichen Mietspiegel sowie mehreren ähnlichen Wohnungen. Prüfen Sie, ob das Gebäude an der genannten Adresse existiert und äußerlich zu den Fotos passt. Erwarten Sie dabei keine vollständige Übereinstimmung, weil Innenaufnahmen nicht öffentlich sichtbar sein müssen. Achten Sie aber auf grundlegende Widersprüche, etwa Neubaufotos bei einem klar erkennbaren Altbau. Der Preisvergleich wird auch von Verbraucherzentralen und Polizei als zentrale Schutzmaßnahme empfohlen.
Schritt 3: Bilder rückwärts suchen
Prüfen Sie mindestens das Titelbild und zwei Innenaufnahmen. Tauchen die Fotos in einem Möbelkatalog, Hotelportal oder Verkaufsangebot auf, fragen Sie nach aktuellen Aufnahmen. Eine seriöse Anbieterin kann häufig ein zusätzliches Foto eines bestimmten Raums oder Details bereitstellen. Verweigert sie jede neue Aufnahme und drängt gleichzeitig zur Zahlung, steigt das Risiko. Dokumentieren Sie gefundene Dubletten mit Screenshots.
Schritt 4: Anbieter und Funktion klären
Fragen Sie nach vollständigem Namen, Telefonnummer und Rolle der Kontaktperson. Bei einer Maklerin sollte erkennbar sein, für wen sie handelt. Bei einer Hausverwaltung sollte sich die Firmenadresse unabhängig recherchieren lassen. Ein bloß zugesandtes Ausweisfoto beweist nichts, weil auch dieses gestohlen sein kann. Kontaktieren Sie ein Unternehmen über die selbst gefundene offizielle Telefonnummer und nicht ausschließlich über die Nummer aus der Nachricht.
Schritt 5: Wohnung tatsächlich besichtigen
Gehen Sie möglichst nicht allein zu einem Termin mit einer völlig unbekannten Person. Prüfen Sie, ob Wohnung, Etage, Grundriss und Ausstattung zum Inserat passen. Stellen Sie konkrete Fragen zu Nebenkosten, Energieversorgung, Einzugstermin, Hausverwaltung und Schlüsselbestand. Lassen Sie sich nicht zu einer Barzahlung vor Ort drängen. Eine reale Besichtigung ist wichtig, aber wegen möglicher Scheinvermietungen kein ausreichender Einzelbeweis.
Schritt 6: Vertrag in Ruhe lesen
Kontrollieren Sie Namen und Anschriften der Vertragsparteien, genaue Wohnungsbezeichnung, Mietbeginn, Kaltmiete, Nebenkosten, Kaution und Kontoverbindung. Achten Sie auf leere Felder, unterschiedliche Schriftarten und nachträglich eingefügte Bankdaten. Ein allgemeiner Mustervertrag kann rechtmäßig sein, beweist aber nicht die Identität des Vermieters. Hinweise zu problematischen Regelungen enthält der Beitrag Mietvertrag: Welche Klauseln oft unwirksam sind. Bei hohen Beträgen oder unklaren Vertragsparteien ist eine Prüfung durch Mieterverein oder Rechtsanwalt sinnvoll.
Schritt 7: Zahlungsempfänger abgleichen
Überweisen Sie nicht, solange unklar ist, warum der Kontoinhaber vom Vermieter abweicht. Bei einer Hausverwaltung muss deren Zahlungsbefugnis plausibel sein. Bei mehreren Eigentümern kann eine Zahlung an eine benannte Person legitim sein, sollte aber dokumentiert werden. Verwenden Sie keine anonymen Zahlungswege, Gutscheincodes oder Bargeldtransferdienste. Bewahren Sie Zahlungsaufforderung, Vertragsversion und Bankdaten gemeinsam auf.
Schritt 8: Übergabe protokollieren
Nach wirksamem Vertrag und vereinbartem Mietbeginn sollten Schlüssel, Wohnungszustand und Zählerstände dokumentiert werden. Zahlen Sie nicht spontan zusätzliche Beträge, die im Vertrag nicht erklärt sind. Lassen Sie sich den Empfang einer Barzahlung oder Schlüsselübergabe schriftlich bestätigen. Ein vollständiges Protokoll schützt zwar nicht vor jedem Betrug, schafft aber wichtige Beweise. Eine Vorlage und Prüfpunkte finden Sie im Ratgeber zur Wohnungsübergabe mit Protokoll, Fotos und Zählerständen.
Mietkaution vor Besichtigung: Was rechtlich wichtig ist
Bei Wohnraummietverhältnissen darf eine als Geldsumme vereinbarte Sicherheit grundsätzlich höchstens drei Monatsmieten ohne gesondert abgerechnete Betriebskosten betragen. Mieter dürfen sie in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten. Die erste Teilzahlung wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen. Eine Forderung nach der gesamten Kaution Wochen vor Besichtigung und Mietbeginn ist daher nicht nur riskant, sondern passt auch nicht zur gesetzlichen Ratenregelung des § 551 BGB.
Nicht jede Zahlung nach einer Vertragsunterschrift ist automatisch sicher. Ein Betrüger kann einen professionell wirkenden Vertrag erstellen und eine fremde Identität eintragen. Kontrollieren Sie deshalb vor der Überweisung, ob Wohnung, Vermieterstellung und Kontoinhaber plausibel sind. Eine Mietkaution vor der Besichtigung sollten Sie nicht leisten. Verbraucherzentrale und Polizei empfehlen übereinstimmend, erst nach Besichtigung und überprüfbarem Vertrag zu zahlen.
Der entscheidende Sicherheitsmoment liegt nicht in einem einzelnen Dokument, sondern in der Übereinstimmung aller Angaben. Die Person, die vermietet, muss zur Wohnung passen; der Vertrag muss zur Kommunikation passen; und das Konto muss nachvollziehbar mit dem Vertragspartner verbunden sein. Fehlt diese Kette, sollte selbst ein optisch perfekter Mietvertrag nicht zur Zahlung führen. Betrüger investieren gezielt in glaubwürdige E-Mails, Logos und Vertragsvorlagen. Vertrauen entsteht deshalb durch überprüfbare Tatsachen und nicht durch professionelles Design.
Beispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Schlüsselversand aus dem Ausland
Eine Studentin findet eine günstige Einzimmerwohnung kurz vor Semesterbeginn. Der angebliche Eigentümer erklärt, er arbeite dauerhaft in Irland und könne nicht anreisen. Eine bekannte Plattform werde nach Überweisung von 900 Euro den Schlüssel senden und das Geld zurückzahlen, wenn die Wohnung nicht gefalle. Die verlinkte Plattformseite sieht professionell aus, liegt aber auf einer abweichenden Internetadresse.
Hier treffen mehrere Mietbetrug-Warnsignale zusammen: auffällig niedrige Miete, keine Besichtigung, Auslandsbegründung, angeblicher Schlüsselversand, Vorkasse und ein externer Plattformlink. Die Studentin sollte weder zahlen noch Zugangsdaten eingeben. Stattdessen sollte sie das Inserat sichern, der echten Plattform melden und den Kontakt abbrechen. Genau vor dieser Verbindung aus Auslandsmasche, Schlüsselversand und Vorauszahlung warnen Verbraucherzentralen sowie Polizeibehörden.
Beispiel 2: Besichtigung findet wirklich statt
Ein Paar besichtigt eine möblierte Wohnung mit zehn weiteren Interessenten. Der Mann vor Ort kennt den Türcode und behauptet, der Eigentümer zu sein. Am selben Abend erhalten alle Bewerber eine Zusage und sollen jeweils Kaution sowie erste Miete auf ein Privatkonto überweisen. Der Name des Kontoinhabers stimmt jedoch weder mit dem Vertrag noch mit dem Namen des Besichtigenden überein.
Die Besichtigung wirkt zunächst wie ein starkes Echtheitsmerkmal. Tatsächlich könnte die Wohnung kurzfristig gemietet oder auf andere Weise zugänglich gemacht worden sein. Das Landeskriminalamt Niedersachsen beschreibt Fälle, in denen Betrüger eine Wohnung anmieten, als eigene ausgeben und nach der Besichtigung Vorauszahlungen verlangen. Das Paar sollte die Zahlung stoppen, die Berechtigung des Anbieters prüfen und bei fehlender Aufklärung das Portal sowie die Polizei informieren.
Beispiel 3: Daten statt Geld
Ein Interessent erhält unmittelbar nach seiner Anfrage ein Formular. Gefordert werden Vorder- und Rückseite des Personalausweises, Gehaltsabrechnungen, Kontodaten, vollständige SCHUFA-Datenkopie und ein Foto mit Ausweis in der Hand. Eine Besichtigung werde erst nach „Sicherheitsprüfung“ angeboten. Kurz darauf folgt eine E-Mail mit einem Link zum Login des Immobilienportals.
Hier kann das Hauptziel der Fake-Wohnungsanzeige der Identitäts- oder Kontodiebstahl sein. Der Interessent sollte keine Dokumente senden, den Link nicht öffnen und sich direkt über die offizielle Portaladresse anmelden. Wurden bereits Zugangsdaten eingegeben, sind Passwortwechsel und Zwei-Faktor-Absicherung sofort erforderlich. Die Polizei warnt ausdrücklich vor Ausweiskopien, gefälschten Portalseiten und Anhängen, über die persönliche Daten oder Zugangsdaten erbeutet werden.
Typische Fehler bei der Prüfung
Der häufigste Fehler ist die Annahme, eine bekannte Immobilienplattform prüfe jedes Inserat vollständig. Große Portale löschen verdächtige Angebote, können jedoch nicht verhindern, dass neue Konten oder gestohlene Zugangsdaten verwendet werden. Der zweite Fehler ist blindes Vertrauen in zugesandte Dokumente. Ausweise, Eigentumsnachweise, Maklerlogos und Verträge können kopiert oder verändert sein.
Ebenso riskant ist die Vorstellung, eine Besichtigung schließe Betrug aus. Eine Person mit Zugang zur Wohnung muss nicht deren Eigentümer oder berechtigter Vermieter sein. Andere Interessenten sind ebenfalls kein Echtheitsbeweis, weil sie genauso getäuscht werden können. Auch ein freundliches Auftreten und ein überzeugendes Telefongespräch ersetzen keine sachliche Prüfung. Entscheidend bleibt, ob die gesamte Vermietungskette nachvollziehbar ist.
Weitere typische Fehler sind:
- aus Angst vor Konkurrenz sofort überweisen;
- nur das erste Inseratsbild rückwärts suchen;
- Kontoinhaber und Vertragspartner nicht vergleichen;
- ungeschwärzte Dokumente an mehrere unbekannte Anbieter senden;
- über einen E-Mail-Link beim Portal einloggen;
- Warnsignale mit dem Satz „Auf dem Wohnungsmarkt ist das eben so“ entschuldigen;
- das Inserat nicht sichern, bevor es gelöscht wird;
- nach einem Betrug aus Scham auf eine Anzeige verzichten.
Was tun, wenn bereits Geld gezahlt wurde?
Kontaktieren Sie unverzüglich Ihre Bank und bitten Sie um Prüfung, ob die Überweisung noch gestoppt oder zurückgerufen werden kann. Bei einer gewöhnlichen Überweisung besteht keine Garantie, dass das Geld zurückkommt. Bei einer Lastschrift gelten andere Rückgabemöglichkeiten; die Verbraucherzentrale weist für autorisierte Lastschriften auf eine Erstattungsmöglichkeit innerhalb von acht Wochen hin. Warten Sie nicht auf eine weitere Antwort des angeblichen Vermieters, weil jede Verzögerung die Rückholung erschweren kann.
Sichern Sie danach alle Beweise. Dazu gehören das vollständige Inserat, Chatverläufe, E-Mails mit Headerdaten, Telefonnummern, Namen, Vertragsdateien, Ausweiskopien des Täters, Kontodaten und Zahlungsbelege. Informieren Sie das Immobilienportal, damit das Angebot gesperrt und weitere Interessenten geschützt werden können. Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei. Diese Schritte werden auch im aktuellen Informationsblatt der Polizei Baden-Württemberg empfohlen.
Wurden Zugangsdaten über eine gefälschte Seite eingegeben, ändern Sie das betroffene Passwort sofort. Verwenden Sie dasselbe Passwort auch bei anderen Diensten, muss es dort ebenfalls geändert werden. Aktivieren Sie, soweit verfügbar, eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Informieren Sie das Portal über eine mögliche Kontoübernahme. Wurde eine Ausweiskopie übermittelt, sollten verdächtige Vertrags-, Konto- oder Zahlungsaktivitäten besonders aufmerksam beobachtet und bei konkretem Missbrauch unverzüglich gemeldet werden.
FAQ zu Fake-Wohnungsanzeigen
Muss ich vor der Besichtigung eine Kaution zahlen?
Nein, eine Zahlung zur bloßen Ermöglichung der Besichtigung ist ein erhebliches Warnsignal. Bei einer Wohnraummietsicherheit ist die erste Rate nach § 551 BGB zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Zahlen Sie nicht für einen Schlüsselversand, eine Warteliste oder eine Reservierung. Eine Besichtigung und ein nachvollziehbarer Vertrag sollten der Zahlung vorausgehen.
Ist eine ausländische IBAN automatisch Betrug?
Nein. Ein Vermieter kann ein Konto in einem anderen europäischen Staat besitzen, und auch eine Hausverwaltung kann grenzüberschreitend arbeiten. Verdächtig wird die Kontoverbindung, wenn sie nicht zur erklärten Situation passt oder der Zahlungsempfänger im Vertrag nicht vorkommt. Fragen Sie schriftlich nach dem Grund und nach der Berechtigung zum Zahlungsempfang. Bleibt die Antwort unklar, sollten Sie nicht überweisen.
Kann eine echte Wohnungsbesichtigung trotzdem Betrug sein?
Ja. Kriminelle können eine Wohnung kurzfristig anmieten oder sich auf andere Weise Zugang verschaffen und sie anschließend mehreren Personen anbieten. Deshalb müssen auch nach einer Besichtigung Vertragspartner, Vertretungsbefugnis und Zahlungsempfänger geprüft werden. Eine schnelle Zusage an viele Interessenten mit sofortiger Kautionsforderung ist besonders verdächtig.
Darf ein Vermieter eine Ausweis- oder SCHUFA-Kopie verlangen?
Ein Vermieter kann im fortgeschrittenen Bewerbungsprozess berechtigte Informationen zur Identität und Zahlungsfähigkeit benötigen. Eine vollständige Ausweiskopie und umfassende Finanzdaten sollten jedoch nicht beim ersten anonymen Kontakt verschickt werden. Übermitteln Sie nur erforderliche Angaben und erst nach Prüfung des Empfängers. Kriminelle nutzen solche Unterlagen für Identitätsmissbrauch.
Wie melde ich eine verdächtige Wohnungsanzeige?
Nutzen Sie die Meldefunktion des jeweiligen Immobilienportals und fügen Sie eine kurze Beschreibung der Auffälligkeiten hinzu. Sichern Sie vorher Screenshots, URL und Anbieterinformationen. Wurde Geld verlangt oder bereits gezahlt, informieren Sie zusätzlich Ihre Bank und erstatten Sie Strafanzeige. Die Polizei empfiehlt ausdrücklich, verdächtige Angebote sowohl dem Portal als auch den Strafverfolgungsbehörden zu melden.
Was jetzt zählt
Eine einzelne ungewöhnliche Angabe macht ein Inserat nicht automatisch betrügerisch. Mehrere zusammenpassende Warnzeichen — etwa Schnäppchenpreis, angeblicher Auslandsaufenthalt, fehlende Besichtigung, Plattformlink und Vorkasse — sollten jedoch zum sofortigen Stopp führen. Prüfen Sie Bilder, Adresse, Identität, Vertrag und Konto als zusammenhängende Kette. Senden Sie sensible Dokumente nur an einen überprüften Empfänger und leisten Sie keine Zahlung aus Angst, die Wohnung zu verlieren. Wer bereits betroffen ist, sollte schnell handeln, Beweise sichern und Bank, Portal sowie Polizei einschalten.

