TOP des Monats
Nachrichten
Mietrecht
Haus
Alle anzeigenAufzugskosten sorgen regelmäßig für Streit zwischen Vermietern und Mietern. Der Ratgeber erklärt, wann Erdgeschossbewohner zahlen müssen, welche Kosten umlagefähig sind und wie eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung erkannt wird.
Lifestyle
Wandern bleibt 2026 die meistbetriebene Sportart der Schweiz, während Krafttraining und Yoga zulegen. Wie populär sind Skifahren, Running, Tennis und Fußball, und mit welchen Kosten müssen Freizeitsportler rechnen?
Neueste Artikel
Wer während eines Umzugs ein iPhone 18 Pro über Telekom, Vodafone, O2 oder einen anderen Mobilfunkanbieter bestellt, sollte Vertragsadresse, Lieferadresse, Gerätefinanzierung und eSIM getrennt betrachten. Der Wohnungswechsel beendet den Mobilfunkvertrag nicht automatisch.
Fotos vom Einzug oder Auszug können bei Streit über Schäden, Renovierung oder Kaution entscheidend werden. Das iPhone 18 Pro ergänzt klassische Fotodokumentation um Apple Reference Image. Entscheidend bleibt jedoch, wie vollständig und nachvollziehbar die Wohnungsübergabe dokumentiert wird.
Nicht jede Renovierungspflicht im Mietvertrag ist wirksam. Starre Fristen, pauschale Endrenovierungen, Quotenabgeltung und Klauseln bei unrenoviert übergebenen Wohnungen können unwirksam sein. Dieser Ratgeber zeigt, welche Formulierungen geprüft werden sollten und was beim Auszug zählt.
Rauchen in der Mietwohnung ist grundsätzlich Teil des vertragsgemäßen Wohnens. Grenzen entstehen durch wirksame Vereinbarungen, erhebliche Rauchbelästigung anderer Bewohner und Schäden, die über normale Schönheitsreparaturen hinausgehen.
Gäste dürfen in einer Mietwohnung grundsätzlich übernachten und auch längere Zeit bleiben. Entscheidend ist nicht eine starre Tageszahl, sondern ob die Person tatsächlich nur zu Besuch ist oder ihren Lebensmittelpunkt in die Wohnung verlagert.
Wer einen Teil seiner Mietwohnung untervermieten möchte, braucht grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch ein gesetzlicher Anspruch auf die Erlaubnis. Entscheidend sind § 553 BGB, das berechtigte Interesse des Mieters und mögliche Ablehnungsgründe.
Laptop am Küchentisch, eigenes Arbeitszimmer oder selbstständige Tätigkeit: Nicht jedes Homeoffice braucht die Zustimmung des Vermieters. Entscheidend sind Wohnzweck, Außenwirkung, Kundenverkehr und mögliche Belastungen für Haus und Nachbarn.
