Sonntag, September 6

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Wer einen Teil seiner Mietwohnung untervermieten möchte, braucht grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch ein gesetzlicher Anspruch auf die Erlaubnis. Entscheidend sind § 553 BGB, das berechtigte Interesse des Mieters und mögliche Ablehnungsgründe.

Laptop am Küchentisch, eigenes Arbeitszimmer oder selbstständige Tätigkeit: Nicht jedes Homeoffice braucht die Zustimmung des Vermieters. Entscheidend sind Wohnzweck, Außenwirkung, Kundenverkehr und mögliche Belastungen für Haus und Nachbarn.