Dienstag, Juli 21

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Vermieter dürfen bei der Mieterselbstauskunft nur Daten verlangen, die für Besichtigung, Mieterauswahl oder Vertragsabschluss wirklich nötig sind. Vor der Besichtigung sind wirtschaftliche Unterlagen wie SCHUFA, Gehaltsnachweise oder Ausweiskopien regelmäßig zu früh. Je näher der Vertragsabschluss rückt, desto eher sind Bonitätsnachweise zulässig, aber nicht grenzenlos.

Bei einer möblierten Wohnung gelten nicht automatisch Sonderregeln. Entscheidend ist, ob eine ganze Wohnung vermietet wird, ein möbliertes Zimmer in der Vermieterwohnung oder Wohnraum nur zum vorübergehenden Gebrauch. Für Miete, Kaution und Kündigung zählen Vertrag, tatsächliche Nutzung, Zugang der Kündigung und konkrete Ausstattung.