Mittwoch, Oktober 14

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Ein Zeitungsabo lässt sich je nach Vertrag per Brief, E-Mail oder online kündigen. Entscheidend sind die vereinbarte Laufzeit, die Kündigungsfrist und der richtige Nachweis. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln für Printabos, digitale Zeitungen und den gesetzlichen Kündigungsbutton.

Die BahnCard 25 und 50 verlängern sich in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr, wenn die Kündigung nicht rechtzeitig eingeht. Entscheidend sind das Laufzeitende, die vierwöchige Kündigungsfrist und ein belastbarer Nachweis über die Kündigung. Bei der BahnCard 100 gelten andere Regeln.