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Alle anzeigenAufzugskosten sorgen regelmäßig für Streit zwischen Vermietern und Mietern. Der Ratgeber erklärt, wann Erdgeschossbewohner zahlen müssen, welche Kosten umlagefähig sind und wie eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung erkannt wird.
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Wandern bleibt 2026 die meistbetriebene Sportart der Schweiz, während Krafttraining und Yoga zulegen. Wie populär sind Skifahren, Running, Tennis und Fußball, und mit welchen Kosten müssen Freizeitsportler rechnen?
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Wer einen Teil seiner Mietwohnung untervermieten möchte, braucht grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch ein gesetzlicher Anspruch auf die Erlaubnis. Entscheidend sind § 553 BGB, das berechtigte Interesse des Mieters und mögliche Ablehnungsgründe.
Laptop am Küchentisch, eigenes Arbeitszimmer oder selbstständige Tätigkeit: Nicht jedes Homeoffice braucht die Zustimmung des Vermieters. Entscheidend sind Wohnzweck, Außenwirkung, Kundenverkehr und mögliche Belastungen für Haus und Nachbarn.
Ein Balkon gehört bei einer Mietwohnung grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch. Grenzen entstehen durch Mietvertrag, Hausordnung, Rücksicht auf Nachbarn, Sicherheit und Eingriffe in die Bausubstanz.
Wiederkehrende Musik, Poltern oder nächtliche Partys können die Nutzung einer Mietwohnung erheblich beeinträchtigen. Entscheidend sind eine genaue Dokumentation, die rechtzeitige Meldung an den Vermieter und eine realistische Bewertung möglicher Ansprüche.
Schimmel in der Mietwohnung sollte schnell dokumentiert und dem Vermieter gemeldet werden. Dieser Ratgeber erklärt Mangelanzeige, Beweise, Mietminderung, Lüften, Heizen und das Vorgehen bei Streit über die Ursache.
Schimmel, Lärm oder eine ausgefallene Heizung können eine Mietminderung rechtfertigen. Entscheidend sind die tatsächliche Beeinträchtigung, eine schnelle Mängelanzeige und belastbare Nachweise.
Die Mietpreisbremse begrenzt 2026 in ausgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten die Miete bei Vertragsbeginn. Entscheidend sind Vergleichsmiete, mögliche Ausnahmen, der Zeitpunkt der Rüge und die Nachweise des Vermieters.
