Montag, September 7

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Gäste dürfen in einer Mietwohnung grundsätzlich übernachten und auch längere Zeit bleiben. Entscheidend ist nicht eine starre Tageszahl, sondern ob die Person tatsächlich nur zu Besuch ist oder ihren Lebensmittelpunkt in die Wohnung verlagert.

Wer einen Teil seiner Mietwohnung untervermieten möchte, braucht grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch ein gesetzlicher Anspruch auf die Erlaubnis. Entscheidend sind § 553 BGB, das berechtigte Interesse des Mieters und mögliche Ablehnungsgründe.

Laptop am Küchentisch, eigenes Arbeitszimmer oder selbstständige Tätigkeit: Nicht jedes Homeoffice braucht die Zustimmung des Vermieters. Entscheidend sind Wohnzweck, Außenwirkung, Kundenverkehr und mögliche Belastungen für Haus und Nachbarn.