Ein Nachsendeauftrag beim Umzug ist vor allem ein Sicherheitsnetz. Briefe, die noch an die bisherige Anschrift adressiert werden, können für einen begrenzten Zeitraum an die neue Adresse weitergeleitet werden. Das ist praktisch, weil sich kaum alle Absender am Tag des Wohnungswechsels gleichzeitig aktualisieren lassen, diе mietrecht-ratgeber.de berichtet.
Der Auftrag löst jedoch nur ein Postproblem. Die neue Anschrift muss trotzdem bei wichtigen Vertragspartnern hinterlegt werden, und die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung bei der Meldebehörde läuft vollständig unabhängig von der Postweiterleitung. Wer diese Trennung von Anfang an berücksichtigt, verhindert, dass aus einem scheinbar erledigten Umzug Monate später veraltete Kundendaten, verpasste Schreiben oder unnötige Rückfragen entstehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nachsendeservice der Deutschen Post leitet viele adressierte Briefsendungen von der bisherigen an die neue Anschrift weiter.
- Für Privatkunden wird der reguläre Nachsendeservice derzeit mit einer Laufzeit von sechs Monaten angeboten.
- Die Deutsche Post empfiehlt, den Auftrag spätestens fünf Werktage vor dem gewünschten Beginn einzureichen.
- Ein regulärer Onlineauftrag für Privatkunden kostet nach dem im September 2026 ausgewiesenen Tarif 31,90 Euro; in Filiale und Poststation werden 34,90 Euro genannt.
- Pakete und mehrere andere Sendungsarten gehören nicht zum normalen Umfang der Nachsendung.
- Die Adresse nach dem Umzug ändern bleibt deshalb bei Behörden, Banken, Versicherungen, Arbeitgebern und anderen wichtigen Stellen notwendig.
- Die Anmeldung bei der Meldebehörde wird durch einen Nachsendeauftrag nicht ersetzt.
Der entscheidende Unterschied: Nachsenden verändert den Weg eines Briefes, eine Adressänderung verändert dagegen die beim Absender gespeicherten Daten.
Wer parallel noch Wohnungsrückgabe, Schlüssel und Zählerstände organisieren muss, findet in der Checkliste für die letzten 30 Tage vor dem Auszug die mietrechtlichen und organisatorischen Schritte rund um die alte Wohnung.

Was bedeutet ein Nachsendeauftrag konkret?
Beim Nachsendeservice wird Post, die unter einem erfassten Namen weiterhin an die alte Anschrift geschickt wird, innerhalb des Leistungsumfangs an eine angegebene Zieladresse weitergeleitet. Das verschafft Zeit, um Absender nach und nach über den Wohnungswechsel zu informieren.
Bei einem privaten Auftrag sollten alle Personen angegeben werden, deren Post weitergeleitet werden soll. Das ist bei Familien, Paaren und Wohngemeinschaften relevant. Nach Angaben der Deutschen Post lassen sich weitere Empfänger nach Erteilung des Auftrags nicht einfach nachträglich hinzufügen.
„Ein Nachsendeauftrag ist am nützlichsten als Übergangslösung. Er sollte nicht zur dauerhaften Verwaltung einer veralteten Adresse werden.“
Die Post beim Umzug erreicht zudem nicht in jedem Fall die neue Wohnung. Die Deutsche Post schließt bestimmte Sendungsarten von der Nachsendung aus. Dazu gehören im Inland unter anderem DHL Pakete, DHL Päckchen, DHL Kleinpakete, Express-Sendungen sowie bestimmte Presse- und Dialogpostprodukte.
| Vorgang | Nachsendeauftrag hilft | Separate Änderung nötig |
|---|---|---|
| Normaler Brief an alte Adresse | häufig ja | langfristig ja |
| Einschreiben | grundsätzlich im Leistungsumfang | Adresse beim Absender trotzdem ändern |
| DHL Paket oder Päckchen | nein | ja |
| Express-Sendung | nein | ja |
| Anmeldung beim Meldeamt | nein | zwingend separat |
| Bank- und Versicherungsdaten | nur als Übergang bei Briefpost | ja |
| Arbeitgeberdaten | nein als Datenänderung | ja |
| Mietvertrag und Wohnungsrückgabe | nein | separat regeln |
Gerade die letzten Punkte werden beim Wohnungswechsel leicht vermischt. Wer auszieht, erledigt nicht automatisch alle Verpflichtungen aus dem bisherigen Mietverhältnis. Fragen zur Rückgabe der Räume gehören in eine eigene Planung. Der Ratgeber zur Renovierung beim Auszug erklärt beispielsweise, wann Renovierungsforderungen überhaupt relevant werden können.
Nachsendeauftrag einrichten und Adressen systematisch ändern
Ein funktionierender Ablauf beginnt nicht erst am Umzugstag. Wer den Auftrag einige Tage vorher einrichtet und gleichzeitig eine Liste wichtiger Absender anlegt, kann die sechsmonatige Übergangsphase gezielt nutzen.
Eine praktische Reihenfolge sieht so aus:
- Alte und neue Anschrift sowie das tatsächliche Umzugsdatum festhalten.
- Alle Personen erfassen, deren Briefpost nachgesendet werden soll.
- Den Nachsendeservice rechtzeitig vor dem gewünschten Start beauftragen.
- Nach dem Einzug die gesetzlich erforderliche Anmeldung erledigen.
- Wichtige Stellen unmittelbar über die neue Anschrift informieren.
- Nachgesendete Briefe einige Wochen lang als Kontrollinstrument nutzen: Jeder Brief mit alter Adresse zeigt einen Absender, dessen Datenbestand möglicherweise noch geändert werden muss.
- Vor Ablauf des Nachsendezeitraums kontrollieren, ob weiterhin Sendungen mit der alten Anschrift eintreffen.
Diese Methode ist zuverlässiger als eine einmalige Liste aus dem Gedächtnis. Manche Absender schreiben nur einmal pro Quartal oder Jahr. Ein nachgesendeter Versicherungsbrief oder eine selten verschickte Mitgliedsmitteilung kann deshalb erst Monate nach dem Umzug sichtbar machen, dass eine Adressänderung vergessen wurde.
Welche Stellen zuerst informiert werden sollten
Die Priorität richtet sich weniger danach, wer besonders häufig Post verschickt, sondern nach den Folgen einer falschen Anschrift. Bei Bank, Versicherung oder Arbeitgeber kann eine veraltete Adresse deutlich unangenehmer sein als bei einem Versandhändler, bei dem seit Jahren nichts bestellt wurde.
Eine Adressänderung nach dem Umzug sollte insbesondere geprüft werden bei:
- Banken, Kreditinstituten und Zahlungsdienstleistern;
- Versicherungen und privaten Vorsorgeverträgen;
- Arbeitgeber, Ausbildungsstätte oder Hochschule;
- Energie-, Telekommunikations- und Internetanbietern;
- Krankenkasse und weiteren Sozialversicherungsträgern;
- laufenden Abonnements, Vereinen und Mitgliedschaften;
- Behörden und sonstigen Stellen, bei denen die Anschrift für laufende Vorgänge relevant ist.
Ein nachgesendeter Brief mit alter Anschrift ist keine Bestätigung, dass die Adressänderung funktioniert hat. Oft beweist er gerade das Gegenteil: Der Absender verwendet weiterhin den alten Datensatz.
Meldepflicht und Nachsendeauftrag sind zwei verschiedene Dinge
Besonders wichtig ist die Trennung zwischen postalischer Erreichbarkeit und melderechtlicher Anmeldung. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden, wer eine Wohnung bezieht. Der Nachsendeservice verändert diese Frist nicht.
Bei einem normalen Umzug innerhalb Deutschlands wird die bisherige Hauptwohnung grundsätzlich nicht einfach separat abgemeldet und danach die neue angemeldet. Entscheidend ist die Anmeldung am neuen Wohnort. Wer dagegen aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, unterliegt den dafür vorgesehenen Abmelderegeln.
Für die Anmeldung spielt regelmäßig auch die Wohnungsgeberbestätigung eine Rolle. Die Einzelheiten dazu behandelt der Beitrag Wohnungsgeberbestätigung: Wer sie ausstellen muss und was drinsteht.
„Postalisch erreichbar zu sein und melderechtlich korrekt registriert zu sein, sind zwei voneinander unabhängige Vorgänge.“
Der Nachsendeauftrag ist daher kein Ersatz für eine Umzug-Checkliste. Er fängt einen Teil der Folgen vergessener Adressänderungen ab, beseitigt aber nicht die Ursache.
Fristen, Kosten und typische Fehler beim Nachsenden
Die Deutsche Post nennt für Privatkunden aktuell sechs Monate als Laufzeit des Nachsendeservices bei einem Umzug. Für eine möglichst unterbrechungsfreie Weiterleitung soll der reguläre Auftrag spätestens fünf Werktage vor Beginn erteilt werden. Ende September 2026 weist die Deutsche Post online 31,90 Euro für Privatkunden aus; in Filiale oder Poststation werden 34,90 Euro genannt.
Wer sehr kurzfristig handelt, findet beim Onlineangebot außerdem einen kostenpflichtigen Eilauftrag. Dieser ändert jedoch nichts am Grundproblem: Selbst eine schnelle Postweiterleitung ersetzt keine notwendigen Meldungen oder Vertragsänderungen.
| Punkt | Aktueller Stand | Typischer Fehler |
|---|---|---|
| Regulärer Auftrag | möglichst mindestens 5 Werktage vor Beginn | erst am Umzugstag bestellen |
| Laufzeit bei Umzug | 6 Monate | Nachsendung als dauerhafte Lösung betrachten |
| Onlinepreis Privatkunden | 31,90 Euro | bei Drittanbietern unnötig mehr zahlen |
| Filiale/Poststation | 34,90 Euro | Preis und Leistungsumfang nicht prüfen |
| Mitziehende Personen | im Auftrag vollständig angeben | Partner oder Kinder vergessen |
| Pakete | nicht regulär nachgesendet | Paketweiterleitung erwarten |
| Melderecht | eigener Vorgang | Nachsendeauftrag mit Ummeldung verwechseln |
Ein weiterer Fehler betrifft den Zeitpunkt der Wohnungsübergabe. Die alte Wohnung ist mietrechtlich nicht deshalb erledigt, weil die Post bereits an eine andere Adresse läuft. Zustand, Schlüssel und Zählerstände sollten separat dokumentiert werden. Dafür bietet sich ein Wohnungsübergabeprotokoll mit Checkliste an.
Drei Beispiele aus dem Alltag
Fall 1: Umzug von Hamburg nach Hannover
Lea zieht zum Monatsanfang nach Hannover. Den Nachsendeauftrag richtet sie rechtzeitig ein, meldet sich nach dem Einzug am neuen Wohnort an und informiert Bank, Krankenkasse, Arbeitgeber und Versicherungen direkt.
Drei Wochen später kommt ein nachgesendeter Brief eines Vereins an. Auf dem Umschlag steht weiterhin die Hamburger Adresse. Statt sich darauf zu verlassen, dass die Weiterleitung noch mehrere Monate funktioniert, ändert Lea auch dort ihre Kontaktdaten.

Der Nachsendeauftrag erfüllt hier genau seine Funktion: Er entdeckt eine vergessene Stelle.
Fall 2: Familie mit unterschiedlichen Nachnamen
Ein Paar zieht mit einem Kind in eine neue Wohnung. Die Familienmitglieder führen teilweise unterschiedliche Nachnamen. Wird beim Auftrag nur eine Person berücksichtigt, darf nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass sämtliche Post des Haushalts erfasst ist.
Die Namen der betroffenen Empfänger sollten deshalb bereits bei der Beauftragung vollständig geprüft werden. Die Deutsche Post weist darauf hin, dass zusätzliche Empfänger nachträglich nicht zum bestehenden Auftrag hinzugefügt werden können.
Fall 3: Der erwartete Brief kommt als Paket
Martin hat den Nachsendeservice eingerichtet und bestellt kurz vor dem Umzug noch Ware. Der Händler verschickt die Bestellung an die gespeicherte alte Lieferanschrift.
Hier hilft der klassische Nachsendeauftrag nicht automatisch weiter. DHL Pakete und Päckchen zählen zu den ausgeschlossenen Sendungsformaten des Nachsendeservices. Lieferadressen in Kundenkonten müssen daher eigenständig geändert werden.
Was tun, wenn Post trotz Nachsendeauftrag nicht ankommt?
Zuerst sollte geklärt werden, um welche Sendungsart es sich handelt. Bei einem Paket, einer Express-Sendung oder einem anderen ausgeschlossenen Produkt liegt nicht zwingend ein Fehler des Nachsendeservices vor.
Bei einem normalen Brief sind dagegen andere Punkte zu prüfen: Stimmt der Empfängername mit den Angaben im Auftrag überein? War der Nachsendeservice zum Versandzeitpunkt bereits aktiv? Ist die alte Anschrift korrekt erfasst? Wurde zwischenzeitlich erneut umgezogen?
Ein zweiter Wohnungswechsel während eines laufenden Auftrags verdient besondere Aufmerksamkeit. Eine Kette nach dem Muster alte Wohnung A, neue Wohnung B, danach Wohnung C sollte nicht einfach als automatische Weiterleitung über mehrere Stationen verstanden werden. Bei einer vollständigen erneuten Anschriftenänderung ist die Konfiguration des Nachsendeservices neu zu klären.
„Die praktischste Kontrolle nach einem Umzug bleibt der Umschlag selbst: Steht dort noch die alte Anschrift, gehört der Absender auf die Liste der offenen Adressänderungen.“
Für Probleme mit dem ehemaligen Vermieter gilt wiederum ein anderer Weg. Der Nachsendeservice hat keinerlei Einfluss auf Kaution, Übergabe, Schlüsselrückgabe oder mietrechtliche Forderungen. Solche Punkte sollten schriftlich dokumentiert und getrennt vom postalischen Umzug behandelt werden.
FAQ zum Nachsendeauftrag beim Umzug
Was ist ein Nachsendeauftrag?
Ein Nachsendeauftrag ist ein Postdienst, mit dem bestimmte an die bisherige Anschrift gerichtete Sendungen an eine neue Adresse weitergeleitet werden. Bei der Deutschen Post heißt das Angebot Nachsendeservice.
Wie lange läuft ein Nachsendeauftrag bei einem Umzug?
Die Deutsche Post bietet den regulären Nachsendeservice für Privatkunden bei einem Umzug derzeit für sechs Monate an. Nach Ablauf endet der Auftrag automatisch.
Wie früh sollte der Nachsendeauftrag gestellt werden?
Die Deutsche Post empfiehlt eine Beauftragung spätestens fünf Werktage vor dem gewünschten Beginn der regulären Nachsendung. Wer den Umzugstermin kennt, sollte den Auftrag daher nicht bis zum letzten Tag aufschieben.
Wer zahlt den Nachsendeauftrag?
Wer den Service beauftragt, trägt grundsätzlich dessen Kosten. Für private Onlineaufträge weist die Deutsche Post im September 2026 einen Preis von 31,90 Euro für sechs Monate aus. Der Preis in Filiale und Poststation liegt bei 34,90 Euro.
Kann ein Nachsendeauftrag die Ummeldung ersetzen?
Nein. Wer eine neue Wohnung bezieht, muss die melderechtlichen Vorgaben unabhängig von der Postweiterleitung erfüllen. § 17 BMG sieht grundsätzlich eine Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug vor.
Werden Pakete nach dem Umzug automatisch weitergeleitet?
Nein. DHL Pakete, DHL Kleinpakete und DHL Päckchen gehören nicht zum regulären Nachsendeservice. Lieferadressen bei Shops und anderen Versendern sollten deshalb separat aktualisiert werden.
Muss die Adresse trotz Nachsendeauftrag bei der Bank geändert werden?
Ja. Der Auftrag leitet geeignete Postsendungen weiter, ändert aber nicht automatisch die bei einer Bank gespeicherten Kundendaten. Das gilt entsprechend für Versicherungen, Arbeitgeber und zahlreiche andere Vertragspartner.
Lohnt sich der Nachsendeauftrag, wenn fast alles digital läuft?
Er kann sich trotzdem lohnen. Behörden, Versicherungen, Banken, Vertragspartner oder selten kontaktierte Stellen können weiterhin Briefpost versenden. Gerade Absender, an die beim Umzug niemand sofort denkt, machen den Nachsendeservice als zeitlich begrenztes Sicherheitsnetz nützlich.
Nach dem Umzug die offenen Punkte schließen
Der Nachsendeauftrag sollte möglichst vor dem Wohnungswechsel starten, danach aber schrittweise überflüssig werden. Jeder weitergeleitete Brief mit alter Anschrift liefert einen konkreten Hinweis darauf, welcher Absender noch aktualisiert werden muss.
Am Ende zählen drei getrennte Aufgaben: Post vorübergehend nachsenden lassen, wichtige Datensätze dauerhaft ändern und die gesetzlichen Meldepflichten fristgerecht erfüllen. Für die alte Mietwohnung kommen Wohnungsübergabe, Schlüssel, Zählerstände und mögliche Renovierungsfragen hinzu. Wer diese Vorgänge nicht miteinander verwechselt, kann die sechsmonatige Nachsendephase tatsächlich als Sicherheitsnetz nutzen statt als Ersatz für die Adressänderung.

