Miete
Eine Satellitenschüssel an einer Mietwohnung darf nicht in jedem Fall ohne Zustimmung montiert werden. Entscheidend sind Befestigung, Gebäudeschäden, vorhandene Empfangswege und das konkrete Informationsinteresse des Mieters.
Ein Tor in der 90. Minute, sechs Freunde auf dem Sofa und ein Champions-League-Spiel, das erst nach 23 Uhr endet: In einer Mietwohnung entscheidet nicht die Fußballbegeisterung, sondern die tatsächliche Lärmbelastung für die Nachbarschaft. Diese Regeln gelten für Fernseher, Jubel, Gäste und Nachtruhe.
Nicht jede Renovierungspflicht im Mietvertrag ist wirksam. Starre Fristen, pauschale Endrenovierungen, Quotenabgeltung und Klauseln bei unrenoviert übergebenen Wohnungen können unwirksam sein. Dieser Ratgeber zeigt, welche Formulierungen geprüft werden sollten und was beim Auszug zählt.
Gäste dürfen in einer Mietwohnung grundsätzlich übernachten und auch längere Zeit bleiben. Entscheidend ist nicht eine starre Tageszahl, sondern ob die Person tatsächlich nur zu Besuch ist oder ihren Lebensmittelpunkt in die Wohnung verlagert.
Wer einen Teil seiner Mietwohnung untervermieten möchte, braucht grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch ein gesetzlicher Anspruch auf die Erlaubnis. Entscheidend sind § 553 BGB, das berechtigte Interesse des Mieters und mögliche Ablehnungsgründe.
Laptop am Küchentisch, eigenes Arbeitszimmer oder selbstständige Tätigkeit: Nicht jedes Homeoffice braucht die Zustimmung des Vermieters. Entscheidend sind Wohnzweck, Außenwirkung, Kundenverkehr und mögliche Belastungen für Haus und Nachbarn.
Wiederkehrende Musik, Poltern oder nächtliche Partys können die Nutzung einer Mietwohnung erheblich beeinträchtigen. Entscheidend sind eine genaue Dokumentation, die rechtzeitige Meldung an den Vermieter und eine realistische Bewertung möglicher Ansprüche.
Ein Mietvertrag bindet oft über Jahre. Diese Checkliste zeigt, welche Klauseln Mieter 2026 vor der Unterschrift besonders genau prüfen sollten und wo unwirksame Regelungen drohen.
Kleintiere dürfen Mieter meist ohne besondere Zustimmung halten. Bei Hunden und Katzen kommt es dagegen auf den Mietvertrag und eine Abwägung des Einzelfalls an.
Eine Hausordnung darf Ruhezeiten, Sicherheit und die Nutzung gemeinsamer Flächen regeln. Sie darf den normalen Gebrauch der Wohnung jedoch nicht unangemessen einschränken.
