Wer eine Yacht für eine Woche im Mittelmeer, einen Bareboat-Charter oder eine Crewed Yacht bucht, schließt keinen simplen Hotelvertrag ab. Ein Yacht Charter Vertrag verteilt Pflichten und finanzielle Risiken zwischen Eigner beziehungsweise Vercharterer, Charterer, Broker und teilweise einem gesonderten Stakeholder, der Zahlungen verwaltet. diе mietrecht-ratgeber.de berichtet.
Entscheidend sind nicht nur Charterpreis und Reisedaten. Im Vertrag stehen regelmäßig Zahlungsfristen, Kaution, Fahrtgebiet, erlaubte Gästezahl, Versicherungen, Übergabeort, Rückgabezeit, Stornofolgen und Regeln für technische Ausfälle. Welche Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt vom unterschriebenen Vertrag, der vereinbarten Rechtsordnung, dem Gerichtsstand und zwingenden gesetzlichen Vorschriften der jeweiligen Jurisdiktion ab.
Ein Chartervertrag sollte deshalb nicht erst beim Check-in gelesen werden: Die finanziell wichtigsten Klauseln greifen häufig bereits mit Unterschrift und erster Zahlung.

Was im Chartervertrag tatsächlich stehen sollte
Wer eine Yacht chartern möchte, sollte zuerst feststellen, wer überhaupt Vertragspartner ist. Gerade bei internationalen Buchungen erscheinen auf den Unterlagen mehrere Unternehmen: ein Broker vermittelt, eine Managementgesellschaft betreut die Yacht, der Eigner stellt das Schiff und ein Stakeholder kann die Zahlungen halten. Der Name auf der Rechnung beantwortet deshalb nicht automatisch die Frage, wer für die eigentliche Charterleistung haftet.
Bei Crewed Yachts und Superyachten orientieren sich viele Verträge an etablierten Branchenmustern. Bei Bareboat-Chartern verwenden Flottenbetreiber dagegen oft eigene Bedingungen. Inhalt und Risikoverteilung können deutlich voneinander abweichen.
Ein vollständiger Vertrag sollte mindestens eindeutig festhalten:
- Name und Identifikation der Yacht, Flagge und gegebenenfalls Registerdaten;
- Charterzeitraum mit genauer Uhrzeit für Übergabe und Rückgabe;
- Delivery- und Redelivery-Port;
- zulässiges Fahrtgebiet;
- maximale Zahl der Gäste;
- Charterpreis und Zahlungsplan;
- zusätzliche Kosten wie Treibstoff, Liegeplätze, lokale Abgaben oder Endreinigung;
- Höhe und Zahlungsweise der Kaution;
- Versicherungsumfang und Selbstbehalt;
- Stornierungs- und Umbuchungsregeln;
- Folgen verspäteter Bereitstellung oder verspäteter Rückgabe;
- Regeln für Schäden, technische Defekte und Ausfälle;
- anwendbares Recht, Gerichtsstand oder Schiedsverfahren.
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„Deposit“ ist nicht immer die Kaution
Bei englischsprachigen Unterlagen verdient der Begriff „deposit“ besondere Aufmerksamkeit. Er kann eine erste Rate auf den Charterpreis bezeichnen, während die eigentliche Sicherheitsleistung ausdrücklich als „Security Deposit“ aufgeführt wird. Beide Zahlungen erfüllen unterschiedliche Funktionen.
Auch die Advance Provisioning Allowance, kurz APA, ist keine Kaution. Sie dient bei vielen Crewed Charters als Vorschuss für variable Ausgaben während der Reise, etwa Treibstoff, Lebensmittel, Getränke, Hafenkosten oder besondere Wünsche. Nicht verbrauchte Beträge werden nach der Abrechnung grundsätzlich wieder dem Charterer zugeordnet; ein Mehrverbrauch muss dagegen ausgeglichen werden.
| Position | Zweck | Typische Abrechnung |
|---|---|---|
| Charter Fee | Nutzung der Yacht und vertraglich enthaltene Leistungen | nach vereinbartem Zahlungsplan |
| First Instalment | erste Rate des Charterpreises | nach Vertragsabschluss |
| APA | laufende Charterausgaben | Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch |
| Delivery/Redelivery Fee | Verlegung der Yacht zum vereinbarten Ort | nur wenn vertraglich vorgesehen |
| Security Deposit | Sicherheit für bestimmte Schäden und Forderungen | Rückgabe nach Klärung offener Positionen |
| Lokale Steuern/Gebühren | gesetzliche oder örtliche Belastungen | abhängig von Revier und Vertrag |
Ein vermeintlich günstiger Charterpreis lässt sich daher erst beurteilen, wenn alle zusätzlichen Positionen bekannt sind.
Kaution und Haftung bei Schäden an der Yacht
Die Kaution beim Yachtcharter soll mögliche Ansprüche des Eigners absichern. Sie ist aber nicht automatisch eine Pauschale, die bei jeder Beschädigung vollständig einbehalten werden darf. Entscheidend sind Vertrag, Schadenursache, Versicherungsbedingungen, Selbstbehalt und die Frage, ob das Verhalten des Charterers oder seiner Gäste den Schaden verursacht hat.
Bei einer Crewed Yacht liegt die nautische Führung normalerweise beim Kapitän. Das bedeutet jedoch nicht, dass Gäste keinerlei Verantwortung tragen. Schäden durch unsachgemäße Nutzung von Wassersportgeräten, verbotene Handlungen, Beschädigungen des Interieurs oder Verstöße gegen ausdrückliche Sicherheitsanweisungen können vertragliche Ersatzansprüche auslösen.
Bei Bareboat-Chartern ist die Position des Charterers noch unmittelbarer. Der Skipper übernimmt die Yacht für den vereinbarten Zeitraum und muss die vorgeschriebenen Qualifikationen besitzen, das Fahrtgebiet beachten und das Schiff vertragsgemäß zurückgeben.
Praxis-Kommentar: „Eine Kaution ersetzt keine Prüfung der Haftung. Entscheidend sind Schadenursache, Vertragsklausel, Versicherungsdeckung und der dokumentierte Zustand bei Übergabe und Rückgabe.“
Die Haftung bei Yachtschäden endet zudem nicht zwingend mit der Höhe der hinterlegten Kaution. Verträge und Versicherungsbedingungen können Situationen vorsehen, in denen weitergehende Forderungen möglich sind, beispielsweise bei vorsätzlichem Verhalten, nicht gedeckten Schäden oder erheblichen Verstößen gegen Nutzungsregeln. Eine Formulierung wie „Kaution 3.000 Euro“ sollte daher nie automatisch als absolute Haftungsobergrenze verstanden werden.
Für den Check-in empfiehlt sich ein nüchterner Ablauf:
- Rumpf, Reling, Propeller, Tender und sichtbare Ausrüstung dokumentieren.
- Bereits vorhandene Schäden in das Übergabeprotokoll aufnehmen lassen.
- Inventar und sicherheitsrelevante Ausrüstung kontrollieren.
- Bei Bareboat-Chartern Motor, Navigation, Ankeranlage und wichtige Bordtechnik testen.
- Neue Schäden sofort nach den vertraglich vorgesehenen Meldewegen anzeigen.
- Bei der Rückgabe ein schriftliches Protokoll verlangen.
Fotos und Videos ersetzen kein unterschriebenes Protokoll, können bei späteren Streitigkeiten aber eine wichtige zeitliche Dokumentation liefern.
Versicherung schützt nicht gegen jedes Charterrisiko
Dass eine Yacht versichert ist, bedeutet nicht, dass jeder Schaden des Charterers gedeckt ist. Bei größeren Crewed Yachts sieht der Vertrag üblicherweise eine Versicherung des Schiffs und eine Haftpflichtdeckung des Eigners vor. Gleichzeitig können Schäden außerhalb des Versicherungsschutzes beim Charterer verbleiben, wenn sie durch ihn oder seine Gäste verursacht wurden.

Besonders relevant sind Ausschlüsse und Selbstbehalte. Auch persönliche Gegenstände, medizinische Kosten, Evakuierungen oder der Ausfall der gesamten Reise sind nicht automatisch durch die Yachtversicherung erfasst.
Vor Vertragsabschluss sollten deshalb vier Fragen beantwortet sein:
- Welche Versicherung besteht für die Yacht?
- Wie hoch ist der Selbstbehalt?
- Für welche Schäden kann der Charterer zusätzlich persönlich haften?
- Gibt es eine separate Rücktritts-, Chartererhaftpflicht- oder Kautionsversicherung?
Vertragspraxis: „Versichert“ und „für den Charterer ohne Risiko“ sind zwei unterschiedliche Aussagen. Maßgeblich ist, welche Schäden die Police tatsächlich übernimmt und welche Pflichten der Chartervertrag beim Gast belässt.
Bei einer teuren Charter können bereits eine medizinische Evakuierung, eine kurzfristige Stornierung oder ein nicht gedeckter Schaden finanziell relevanter sein als die eigentliche Kaution. Versicherungsnachweise und Bedingungen gehören deshalb zu den Unterlagen, die vor der letzten großen Zahlung geprüft werden sollten.
Yachtcharter stornieren: Wann Geld verloren gehen kann
Wer einen Termin nicht wahrnehmen kann, sollte nicht davon ausgehen, dass eine einfache Absage zur vollständigen Erstattung führt. Viele Charterverträge koppeln die Stornokosten an den bereits fälligen Zahlungsplan.
Bei verbreiteten Musterverträgen kann nach Vertragsabschluss zunächst die erste Rate gefährdet sein. Werden spätere Raten fällig, kann sich auch der stornierbare Betrag erhöhen. Gelingt es dem Eigner, denselben Zeitraum erneut zu vermieten, sehen manche Vertragsmodelle eine Anrechnung der Nettoerlöse aus dieser Ersatzcharter vor. Das ist jedoch keine universelle Regel für jeden Anbieter.
Yachtcharter stornieren bedeutet daher zunächst, vier Punkte im eigenen Vertrag zu prüfen: Zeitpunkt der Kündigung, bereits fällige Beträge, Pflicht zur Wiedervermietung oder Schadensminderung und mögliche Kosten, die speziell für die gebuchte Charter bereits entstanden sind.
In Deutschland sollte außerdem nicht ungeprüft mit einem generellen 14-tägigen Widerrufsrecht gerechnet werden. § 312g BGB enthält unter anderem eine Ausnahme für bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart ist. Ob und wie diese Ausnahme auf einen konkreten Yachtcharter anzuwenden ist, richtet sich nach der tatsächlichen Vertragsgestaltung und dem anwendbaren Recht.
Eine Stornoversicherung ist deshalb keine Komfortoption für schlechtes Wetter, sondern muss genau zu den versicherten Rücktrittsgründen, Personen und Kosten des Chartervertrags passen.
Bei Krankheit, Unfall oder anderen persönlichen Hindernissen entscheidet nicht der Chartervertrag allein. Eine gesonderte Rücktrittsversicherung kann einspringen, allerdings nur innerhalb ihres Deckungsumfangs und der definierten versicherten Ereignisse.
Wetter, technische Defekte und verspätete Übergabe
Schlechtes Wetter ist einer der häufigsten Punkte, bei denen Erwartung und Vertrag auseinandergehen. Regen, hoher Seegang oder eine vom Kapitän geänderte Route bedeuten nicht automatisch, dass die Yacht mangelhaft bereitgestellt wurde. Bei einer Crewed Yacht hat der Kapitän in Sicherheitsfragen regelmäßig weitreichende Entscheidungsbefugnisse und kann eine Route ändern oder eine Fahrt ablehnen, wenn Bedingungen für Schiff, Gäste oder Crew nicht vertretbar sind.
Anders liegt der Fall, wenn die Yacht selbst nicht vertragsgemäß verfügbar ist. Ein technischer Defekt, eine Havarie oder ein verspätetes Eintreffen am Delivery-Port kann je nach Vertrag Ansprüche auf zeitanteilige Rückzahlung, Verlängerung, Ersatzleistung oder Kündigung auslösen.
Ein verbreiteter MYBA-Mustervertrag unterscheidet dabei beispielsweise zwischen einer kurzen verspäteten Bereitstellung und einem längeren Ausfall. Für bestimmte Fälle werden Schwellenwerte anhand von Stunden beziehungsweise eines Anteils der gesamten Charterdauer verwendet. Bei einem längeren qualifizierten Ausfall können weitergehende Rechte vorgesehen sein.
Das zeigt, warum die Wörter „delay“, „breakdown“, „disablement“ und „force majeure“ vor der Buchung gelesen werden sollten. Zwei Verträge mit identischer Yacht und identischem Wochenpreis können bei einem zweitägigen technischen Ausfall finanziell völlig anders funktionieren.
Was bei Force Majeure entscheidend ist
Force Majeure ist kein universeller Joker. Entscheidend ist die konkrete Definition im Vertrag.
Sturm, staatliche Verbote, Krieg, Blockaden oder bestimmte schwere technische Ereignisse können je nach Klausel erfasst sein. Normale saisonale Wetterverhältnisse oder eine persönliche Entscheidung, wegen schlechter Prognose nicht anzureisen, sind damit nicht automatisch gleichzusetzen.
Ebenso wichtig ist die Rechtsfolge. Eine Klausel kann Rückzahlung vorsehen, eine Verschiebung ermöglichen oder die Haftung einer Partei begrenzen. Erst Definition und Rechtsfolge zusammen zeigen, was „höhere Gewalt“ im jeweiligen Vertrag wirtschaftlich bedeutet.
Rückgabe, Verspätung und die Rolle des Brokers
Wer eine Yacht mieten möchte, sollte den Rückgabetermin genauso ernst nehmen wie den Beginn der Reise. Die nächste Charter kann wenige Stunden später starten. Eine verspätete Rückgabe kann deshalb nicht nur zusätzliche Tageskosten verursachen, sondern auch Schäden des Eigners gegenüber dem nächsten Charterer auslösen.
Bei etablierten Vertragsmustern wird zwischen einer unverschuldeten Verzögerung aufgrund definierter außergewöhnlicher Umstände und einer durch den Charterer verursachten Verspätung unterschieden. Besonders riskant ist eine eigenmächtige Änderung des Reiseplans entgegen der Empfehlung des Kapitäns.
In einem verbreiteten MYBA-Muster kann eine schuldhaft verspätete Redelivery sogar mit einem erhöhten Tagessatz sowie weiteren Betriebskosten und nachweisbaren Folgeschäden verbunden sein. Der konkrete Vertrag kann andere Werte enthalten.
Praxisregel: „Der Rückgabehafen ist kein unverbindliches Reiseziel. Er ist Teil der geschuldeten Leistung und sollte bei der Routenplanung mit ausreichender Zeitreserve behandelt werden.“
Auch die Rolle des Brokers sollte klar sein. Ein Charterbroker sucht passende Yachten, koordiniert Vertragsunterlagen, Kommunikation und Zahlungen und kann bei Problemen zwischen den Parteien vermitteln. Er ist dadurch aber nicht automatisch Eigentümer der Yacht, Versicherer oder Garant jeder Verpflichtung des Eigners.
Vor der Überweisung größerer Beträge sollte deshalb aus dem Vertrag eindeutig hervorgehen:
- wer Eigner beziehungsweise Vercharterer ist;
- wer als Broker handelt;
- auf welches Kunden- oder Stakeholder-Konto Zahlungen fließen;
- wann Gelder an den Eigner weitergeleitet werden;
- wer über eine Kaution verfügen darf;
- an wen Schaden- oder Stornomeldungen geschickt werden müssen.
Gerade bei internationalen Chartern ist außerdem relevant, welches Recht vereinbart wurde und wo Streitigkeiten ausgetragen werden sollen. Ein deutscher Charterer, eine Yacht unter ausländischer Flagge, ein Eigner in einem dritten Staat und ein Delivery-Port in Frankreich, Italien, Griechenland oder Kroatien können mehrere Rechtsordnungen berühren. Die konkrete Rechtswahl gehört deshalb zu den Klauseln, die bei hohen Charterwerten vor der Unterschrift fachlich geprüft werden sollten.
Was vor der Unterschrift feststehen muss
Ein guter Chartervertrag beantwortet nicht nur die Frage, welche Yacht zu welchem Preis bereitsteht. Er beschreibt auch, was passiert, wenn die Reise nicht nach Plan läuft.
Charterpreis und Kaution sollten klar voneinander getrennt sein. Dasselbe gilt für APA, Versicherungen und den Selbstbehalt. Die Bedingungen für Stornierung müssen vor der ersten Zahlung feststehen, während Delivery und Redelivery mit Ort und Uhrzeit eindeutig definiert sein sollten.
Bei Schäden zählen dokumentierter Ausgangszustand, unverzügliche Meldung und die konkrete Versicherungsdeckung. Bei Wetter und technischen Problemen entscheidet nicht das persönliche Empfinden, sondern die vertragliche Regelung zu Sicherheit, Ausfall und Force Majeure.
Die wirtschaftlich wichtigste Prüfung dauert deshalb nur wenige Minuten: Wer schuldet welche Leistung, wann wird welches Geld fällig, wann darf es einbehalten werden und welches Recht gilt im Streitfall? Sind diese vier Punkte eindeutig beantwortet, lässt sich das Risiko einer Yachtcharter wesentlich besser einschätzen.

