Wer eine neue Wohnung bezieht, sollte den Stromvertrag nicht als nebensächliche Umzugsaufgabe behandeln. Beim strom anmelden neue wohnung kommt es vor allem auf den tatsächlichen Einzug, die richtige Zählernummer und eine saubere Dokumentation des Zählerstands an, diе mietrecht-ratgeber.de berichtet.
Seit dem 6. Juni 2025 gelten außerdem neue Prozesse beim Stromlieferantenwechsel. Eine rückwirkende Zuordnung eines bereits verbrauchten Stroms zu einem später ausgewählten Anbieter ist grundsätzlich nicht möglich.
Der wichtigste Termin ist deshalb nicht der Tag, an dem die Umzugskartons ausgepackt werden, sondern der Zeitpunkt, ab dem in der neuen Wohnung tatsächlich Strom verbraucht wird.

Das Wichtigste in Kürze
- Strom möglichst vor dem Einzug beim gewünschten Anbieter anmelden.
- Zählernummer und Zählerstand am Tag der Wohnungsübergabe fotografieren und notieren.
- Ohne vorherigen Liefervertrag entsteht durch den Stromverbrauch grundsätzlich ein Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger.
- Ein später ausgewählter Anbieter kann die bereits vergangene Grundversorgungszeit grundsätzlich nicht rückwirkend übernehmen.
- Wer den bisherigen Stromvertrag mitnimmt, sollte dem Anbieter den Umzug rechtzeitig mitteilen und prüfen, ob die Belieferung an der neuen Adresse möglich ist.
- Bei einem Sondervertrag außerhalb der Grundversorgung besteht bei einem Wohnsitzwechsel grundsätzlich ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von sechs Wochen. Ausnahmen gelten insbesondere, wenn der bisherige Anbieter den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen am neuen Wohnort fortsetzen kann und dies fristgerecht anbietet.
- Die neue Adresse, Zählernummer, MaLo-ID, Einzugsdatum und der Anfangszählerstand sollten griffbereit sein.
Wer sich zusätzlich um die übrigen Aufgaben rund um den Wohnungswechsel kümmert, kann die Checkliste für die letzten 30 Tage vor dem Auszug als organisatorische Ergänzung nutzen.
„Der Zählerstand zum Umzugstag sollte nicht nur dem Anbieter mitgeteilt, sondern auch selbst dokumentiert werden.“
Was bedeutet das konkret?
Stromvertrag, Grundversorgung und Zählerstand
Strom wird in einer Mietwohnung normalerweise nicht über die monatliche Kalt- oder Warmmiete abgerechnet. Hat die Wohnung einen eigenen Stromzähler, schließt der Mieter in der Regel selbst einen Liefervertrag mit einem Stromanbieter ab. Der Vermieter ist dann nicht Vertragspartner des Haushaltsstroms.
Eine Ausnahme kann bestehen, wenn die Versorgung über ein besonderes Mieterstrommodell oder eine andere vertragliche Konstruktion erfolgt. Deshalb lohnt sich ein Blick in die Unterlagen der neuen Wohnung, bevor ein eigener Vertrag abgeschlossen wird.
Die Grundversorgung ist dabei kein Stromvertrag, den ein Mieter zwingend bewusst auswählen muss. Sie greift grundsätzlich, wenn an einer Entnahmestelle Strom verbraucht wird und kein anderer Liefervertrag besteht. Nach § 2 StromGVV kann der Vertrag durch tatsächliche Entnahme von Strom zustande kommen.
Das bedeutet praktisch: Wer in eine neue Wohnung einzieht, den Lichtschalter betätigt und vorher keinen anderen Liefervertrag abgeschlossen hat, steht nicht plötzlich ohne Strom da. Vielmehr kommt grundsätzlich ein Vertrag mit dem zuständigen Grundversorger zustande.
Das eigentliche Problem beim vergessenen Stromvertrag ist deshalb meist nicht ein dunkler Kühlschrank, sondern die spätere Zuordnung des Verbrauchs und ein möglicherweise ungünstiger Grundversorgungstarif.
Für den späteren Anbieterwechsel ist der Zeitpunkt entscheidend. Ein neuer Liefervertrag kann die bereits verbrauchte Energie grundsätzlich nicht nachträglich auf seinen Vertragsbeginn zurückdatieren. Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass eine rückwirkende Zuordnung nach dem Einzug nicht möglich ist.
Warum die Zählernummer wichtiger ist als die Wohnungsnummer
Die Adresse allein reicht für eine saubere Zuordnung nicht immer aus. In einem Mehrfamilienhaus können mehrere Stromzähler nebeneinander hängen, und eine falsch übermittelte Zählernummer kann dazu führen, dass ein Vertrag der falschen Entnahmestelle zugeordnet wird.
Eine praktische Hilfe bietet der Ratgeber zur Zählernummer am Stromzähler, auf der Rechnung und online.
Neben der Zählernummer kann je nach Anbieter die Marktlokations-ID, kurz MaLo-ID, benötigt werden. Energielieferverträge müssen die belieferte Verbrauchsstelle und die entsprechende Identifikationsnummer enthalten.
| Angabe | Wo sie zu finden ist | Wofür sie gebraucht wird |
|---|---|---|
| Adresse | Mietvertrag | Zuordnung der Wohnung |
| Zählernummer | direkt am Stromzähler | Identifikation des Zählers |
| Zählerstand | Display oder Zählwerk | Abgrenzung des Verbrauchs |
| MaLo-ID | häufig auf Unterlagen oder über den Anbieter | eindeutige Identifikation der Marktlokation |
| Einzugsdatum | Übergabeprotokoll | Beginn der tatsächlichen Nutzung |
Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Stromvertrag beim Umzug
1. Vor dem Einzug den bisherigen Vertrag prüfen
Zuerst sollte geklärt werden, ob der vorhandene Stromvertrag an die neue Adresse mitgenommen werden soll. Ein Stromvertrag beim Umzug endet nicht automatisch nur deshalb, weil die alte Wohnung verlassen wird.
Bei Sonderverträgen außerhalb der Grundversorgung sieht § 41b Abs. 5 EnWG für Haushaltskunden grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht bei Wohnsitzwechsel mit sechs Wochen Kündigungsfrist vor. Der bisherige Anbieter kann diese Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen abwenden, wenn er innerhalb von zwei Wochen eine Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen am neuen Wohnsitz anbietet und die Belieferung dort möglich ist.
Deshalb gehören folgende Angaben in die Umzugsmitteilung:
- bisherige Adresse,
- neue Adresse,
- Auszugsdatum,
- gewünschtes Vertragsende,
- Vertrags- oder Kundennummer,
- neue Zählernummer oder andere Identifikationsdaten, soweit bereits vorhanden.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt ebenfalls, den bisherigen Anbieter frühzeitig über den Umzug zu informieren und die Vertragsbedingungen für die neue Adresse zu prüfen.
2. Zähler in der neuen Wohnung identifizieren
Bei der Schlüsselübergabe sollte der Stromzähler gesucht werden. In größeren Wohnanlagen befindet er sich häufig nicht direkt in der Wohnung, sondern in einem separaten Zählerraum.
Die Nummer am Gerät sollte mit den Angaben des Vermieters, Netzbetreibers oder Lieferanten abgeglichen werden. Eine bloße Übernahme der Nummer aus einer Nachricht des Vormieters ist keine gute Grundlage.
Ein Foto, auf dem Zählernummer und aktueller Stand erkennbar sind, schafft eine einfache eigene Dokumentation für den späteren Fall einer abweichenden Abrechnung.
3. Zählerstand am Einzugstag festhalten
Der Zählerstand beim Einzug ist der Startpunkt für die eigene Verbrauchsperiode. Deshalb sollte er am Tag der Wohnungsübergabe abgelesen werden.
Bei einem analogen Zähler wird der Wert vom Zählwerk abgelesen. Bei einem digitalen Zähler erscheint der relevante Wert auf dem Display. Zusätzlich sollten Datum und möglichst Uhrzeit notiert werden.
Die Bundesnetzagentur und die Verbraucherzentrale empfehlen, Zählerstand und Zählernummer beim Umzug zu dokumentieren. Ein Foto ergänzt das Übergabeprotokoll und kann bei späteren Unstimmigkeiten hilfreich sein.
4. Wunschlieferanten vor dem tatsächlichen Verbrauch beauftragen
Wer nicht in der Grundversorgung bleiben möchte, sollte den neuen Liefervertrag möglichst vor dem Einzug abschließen.
Seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Vorgang eines Lieferantenwechsels grundsätzlich binnen 24 Stunden und an jedem Werktag möglich sein. Diese Regel betrifft jedoch den technischen Wechselprozess. Sie bedeutet nicht, dass ein bereits entstandener Verbrauch nachträglich einem neuen Anbieter zugeordnet werden kann.
Das ist ein wichtiger Unterschied: Die schnelle technische Abwicklung eines Anbieterwechsels ersetzt nicht die rechtzeitige Vertragsentscheidung.
5. Bestätigung des Anbieters kontrollieren
Nach dem Abschluss sollten Vertragsbeginn und Lieferadresse geprüft werden. Auch Tarifname, Arbeitspreis, Grundpreis, Laufzeit, Kündigungsbedingungen und gegebenenfalls Preisgarantie gehören auf die Prüfliste.
Energielieferverträge müssen unter anderem Angaben zum Lieferanten, zur Verbrauchsstelle, zum Vertragsbeginn, zur Vertragsdauer, zu Kündigungsbedingungen und Preisen enthalten.
„Eine korrekte Anmeldung ist erst dann wirklich sauber, wenn Lieferadresse, Vertragsbeginn und Zählerdaten zusammenpassen.“
6. Unterlagen speichern
Die Anmeldebestätigung, das Foto des Zählers und das Übergabeprotokoll sollten zusammen aufbewahrt werden. Bei einem späteren Streit lässt sich damit nachvollziehen, welcher Zähler am Einzugstag welchen Stand hatte.
Auch beim Auszug sollte dieselbe Dokumentationsroutine angewendet werden. Dadurch lässt sich der eigene Verbrauch gegenüber dem Nachmieter oder dem nächsten Lieferzeitraum sauber abgrenzen.
Fristen, Nachweise und typische Fehler
Der häufigste Fehler besteht darin, den Stromvertrag erst nach dem Einzug zu regeln. Der zweite ist eine falsche Zählernummer. Beides kann zu unnötigen Rückfragen und einer komplizierten Abgrenzung des Verbrauchs führen.
| Situation | Was gilt? | Sinnvolle Handlung |
|---|---|---|
| Neuer Vertrag vor dem Einzug | gewünschte Belieferung kann zum vereinbarten Termin starten | Vertrag frühzeitig abschließen |
| Einzug ohne neuen Vertrag | grundsätzlich Grundversorgung durch tatsächlichen Stromverbrauch | Grundversorger informieren und Anbieter auswählen |
| Wechsel nach dem Einzug | nur für die Zukunft | neuen Vertrag schnell abschließen |
| Alter Sondervertrag | Umzug kann Sonderkündigungsrecht auslösen | sechs Wochen Frist und gesetzliche Ausnahme prüfen |
| Grundversorgung | grundsätzlich zwei Wochen Kündigungsfrist | neuen Anbieter auswählen und Kündigung veranlassen |
| Zählerstand fehlt | Verbrauchszuordnung kann schwieriger werden | Anbieter bzw. Netzbetreiber kontaktieren und eigenen Nachweis sichern |
Für Kunden in der Grundversorgung sieht § 20 StromGVV grundsätzlich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen vor. Die Bundesnetzagentur bestätigt diese Regelung für Haushaltskunden.
Diese Fehler kosten beim Umzug besonders viel Zeit
- Zählernummer des Nachbarzählers übernehmen.
- Einzugsdatum und Lieferbeginn verwechseln.
- Nur den Vermieter informieren, aber keinen eigenen Stromvertrag abschließen.
- Den alten Vertrag wegen des Umzugs einfach ignorieren.
- Den Zählerstand erst Wochen später ablesen.
- Davon ausgehen, dass ein späterer Anbieter den Stromverbrauch rückwirkend übernimmt.
- Vertragsbestätigung nicht auf die neue Adresse prüfen.
Wer nach dem Einzug merkt, dass die Zählernummer fehlt, sollte nicht raten. Besser ist es, den tatsächlichen Zähler anhand der Nummer am Gerät zu identifizieren und den Anbieter oder Netzbetreiber um Klärung zu bitten.

Drei Beispiele aus dem Alltag
Fall 1: Der Stromvertrag wurde vor dem Einzug abgeschlossen
Eine Mieterin zieht am 1. Oktober in eine neue Wohnung. Bereits einige Tage vorher hat sie einen Stromliefervertrag für die neue Adresse abgeschlossen. Am Tag der Schlüsselübergabe fotografiert sie den Zähler und übermittelt den Stand an den Anbieter.
Damit sind Lieferbeginn und tatsächlicher Einzug sauber dokumentiert. Der Zählerstand bildet den Ausgangspunkt für die spätere Abrechnung.
Fall 2: Der Einzug wurde vergessen zu melden
Ein Mieter zieht am Wochenende ein und kümmert sich erst zwei Wochen später um den Strom. In der Zwischenzeit wurden Kühlschrank, Beleuchtung und andere Geräte genutzt.
Durch die tatsächliche Entnahme ist grundsätzlich ein Vertrag mit dem Grundversorger entstanden. Der gewünschte neue Anbieter kann die bereits vergangene Belieferung nicht einfach rückwirkend übernehmen.
Die sinnvolle Reihenfolge lautet nun: Grundversorgung klären, neuen Vertrag für die Zukunft abschließen und den Zählerstand zum Einzug möglichst anhand vorhandener Fotos oder Übergabeunterlagen nachweisen.
Fall 3: Die falsche Zählernummer wurde angegeben
Eine Familie übernimmt die Zählernummer aus den Unterlagen des Vormieters. Einige Wochen später stellt sich heraus, dass die Nummer nicht zum eigenen Zähler gehört.
Das kann zu einer besonders unangenehmen Konstellation führen: Der Liefervertrag bezieht sich auf eine andere Entnahmestelle, während für die tatsächlich bewohnte Wohnung durch den Stromverbrauch gleichzeitig ein Grundversorgungsverhältnis entstanden sein kann. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich auf dieses Risiko hin.
In diesem Fall sollten Lieferant und gegebenenfalls Netzbetreiber sofort informiert und die Zählerdaten anhand des tatsächlichen Geräts korrigiert werden.
Was tun, wenn der Anbieter oder Vermieter nicht reagiert?
Beim Stromvertrag ist grundsätzlich der Lieferant beziehungsweise der Netzbetreiber der richtige Ansprechpartner, nicht der Vermieter. Der Vermieter kann allerdings wichtige Informationen zur Lage des Zählers oder zur Zuordnung der Wohnung haben.
Wenn der Anbieter auf eine Anmeldung nicht reagiert, sollte die Kommunikation zunächst schriftlich erfolgen. Sinnvoll sind eine kurze Zusammenfassung des Sachverhalts, Einzugsdatum, Adresse, Zählernummer, Zählerstand und die Bitte um Bestätigung.
Bleibt eine Beschwerde beim Lieferanten erfolglos, nennt die Bundesnetzagentur als weitere Möglichkeit die Schlichtungsstelle Energie. Verbraucher können sich außerdem an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden.
Bei Problemen mit dem Vermieter sollte die Angelegenheit dagegen getrennt betrachtet werden. Haushaltsstrom einer Wohnung ist grundsätzlich vom eigenen Liefervertrag zu unterscheiden. Welche Stromkosten tatsächlich über die Betriebskosten laufen dürfen, erklärt der Ratgeber zu Strom- und Gaspreiserhöhungen im Mietshaus.
„Bei einer unklaren Zählerzuordnung sollte nicht einfach ein zweiter Vertrag abgeschlossen werden. Zuerst muss geklärt werden, welcher Zähler tatsächlich zur Wohnung gehört.“
FAQ zum Strom anmelden in der neuen Wohnung
Was ist die Grundversorgung beim Strom?
Die Grundversorgung ist die gesetzlich vorgesehene Standardversorgung für Haushaltskunden, wenn an einer Entnahmestelle Strom verbraucht wird und kein anderer Liefervertrag besteht. Der Vertrag kann durch tatsächliche Stromentnahme zustande kommen.
Wie lange habe ich Zeit, um Strom anzumelden?
Für einen gewünschten Sondervertrag sollte der Abschluss möglichst vor dem ersten Stromverbrauch erfolgen. Eine pauschale Nachmeldefrist, innerhalb derer ein Wunschlieferant den bereits verbrauchten Strom rückwirkend übernehmen könnte, gibt es nicht. Nach dem Einzug ohne Vertrag greift grundsätzlich die Grundversorgung; ein späterer Wechsel wirkt für die Zukunft.
Wer zahlt den Strom beim Einzug?
Entscheidend ist, wer für die Entnahmestelle einen wirksamen Liefervertrag hat. Bei einem eigenen Stromzähler zahlt normalerweise der Mieter den Verbrauch über seinen Stromvertrag. Wurde kein anderer Vertrag abgeschlossen und Strom verbraucht, kommt grundsätzlich die Grundversorgung ins Spiel.
Kann ich meinen Stromvertrag in die neue Wohnung mitnehmen?
Das kann möglich sein, hängt aber vom bestehenden Vertrag und der Lieferfähigkeit an der neuen Adresse ab. Bei einem Sondervertrag muss insbesondere geprüft werden, ob der Anbieter die Belieferung am neuen Wohnort fortsetzen kann und welche gesetzlichen Kündigungsregeln gelten.
Kann ich den Strom nach dem Einzug rückwirkend anmelden?
Ein neuer Anbieter kann die bereits vergangene Belieferung grundsätzlich nicht rückwirkend übernehmen. Wer nach dem Einzug ohne Vertrag Strom verbraucht hat, ist für diesen Zeitraum grundsätzlich der Grundversorgung zugeordnet.
Welche Angaben brauche ich für die Anmeldung?
Typischerweise werden Name, neue Anschrift, Einzugsdatum, Zählernummer und Zählerstand benötigt. Je nach Anbieter kann zusätzlich die MaLo-ID abgefragt werden. Für einen bestehenden Vertrag kommen häufig Vertrags- oder Kundennummer hinzu.
Muss ich den Zählerstand beim Einzug fotografieren?
Eine gesetzliche Pflicht zum Fotografieren ist nicht gleichbedeutend mit der praktischen Bedeutung eines solchen Nachweises. Ein Foto mit erkennbarem Zählerstand und Zählernummer kann bei späteren Unstimmigkeiten sehr hilfreich sein. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Zählerstand und Zählernummer am Umzugstag zu ermitteln und zu dokumentieren.
Was passiert, wenn ich gar keinen Stromanbieter auswähle?
Der Strom wird dadurch normalerweise nicht einfach abgeschaltet. Durch den Verbrauch kann ein Grundversorgungsvertrag entstehen. Wer nicht in diesem Vertragsverhältnis bleiben möchte, sollte anschließend einen Anbieter auswählen und die Versorgung für die Zukunft organisieren.
Die kurze Checkliste für den Einzug
Vor der ersten Nutzung der neuen Wohnung sollten diese Punkte erledigt oder zumindest vorbereitet sein:
- Alten Stromvertrag und Umzugsregeln prüfen.
- Neuen Lieferanten auswählen oder Vertragsfortsetzung klären.
- Zählernummer am tatsächlichen Zähler kontrollieren.
- Zählerstand am Einzugstag ablesen.
- Zählernummer und Zählerstand fotografieren.
- Lieferbeginn und Lieferadresse in der Vertragsbestätigung prüfen.
- Alle Unterlagen und das Übergabeprotokoll speichern.
Für die technische und organisatorische Ausstattung der ersten eigenen Wohnung kann ergänzend der Ratgeber zu nützlichen Gadgets für die erste Wohnung hilfreich sein. Wer nach dem Einzug noch renovieren möchte, findet außerdem Hinweise dazu, wann sich Renovierungsarbeiten in der Wohnung lohnen.
Am einfachsten bleibt der Umzug beim Strom, wenn Vertragsbeginn, Einzugsdatum, Zählernummer und Zählerstand von Anfang an zusammen dokumentiert werden.

