Ein Übergabeprotokoll für die Wohnung 2026 hält fest, in welchem Zustand eine Mietwohnung beim Einzug oder Auszug übergeben wird. Darin sollten vorhandene Mängel, Zählerstände, die Zahl der Schlüssel und besondere Vereinbarungen möglichst genau dokumentiert werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein solches Protokoll grundsätzlich nicht, im Streitfall kann es aber ein wichtiges Beweismittel sein, diе mietrecht-ratgeber.de berichtet.
Entscheidend ist nicht, möglichst viele juristische Formulierungen einzubauen. Das Protokoll muss vor allem konkret, verständlich und vollständig sein. Aussagen wie „Wohnung in Ordnung“ sind häufig zu ungenau, wenn tatsächlich Kratzer, Bohrlöcher oder ein defektes Gerät vorhanden sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Wohnung sollte möglichst bei Tageslicht und ohne verdeckende Möbel besichtigt werden.
- Jeder erkennbare Schaden gehört mit genauer Lage und Beschreibung ins Protokoll.
- Fotos ergänzen das Dokument, ersetzen eine schriftliche Beschreibung aber nicht vollständig.
- Alle Zählerstände sollten mit Zählernummer und Ablesedatum notiert werden.
- Bei der Schlüsselübergabe sind Art und Anzahl jedes Schlüssels festzuhalten.
- Unklare Kostenanerkenntnisse sollten nicht vorschnell unterschrieben werden.
- Mieter und Vermieter erhalten jeweils eine identische, unterschriebene Ausfertigung.
Ein Protokoll schützt beide Seiten. Mieter können belegen, welche Schäden bereits beim Einzug vorhanden waren oder in welchem Zustand sie die Wohnung zurückgegeben haben. Vermieter können dokumentieren, welche Ausstattung überlassen wurde und welche neuen Beschädigungen bei der Rückgabe sichtbar waren.

Was bedeutet ein Übergabeprotokoll konkret?
Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist eine gemeinsame Bestandsaufnahme. Beim Einzug beschreibt es den Zustand, in dem der Vermieter die Wohnung überlässt. Beim Auszug dokumentiert es, wie der Mieter die Räume zurückgibt.
Die gesetzliche Rückgabepflicht folgt aus dem Mietverhältnis. Nach dessen Ende muss der Mieter die Wohnung samt überlassenen Schlüsseln zurückgeben. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Wohnung vollständig renoviert oder in einen neuwertigen Zustand versetzt werden muss.
Normale Abnutzung durch den vertragsgemäßen Gebrauch ist grundsätzlich von echten Beschädigungen zu unterscheiden. Eine nach Jahren leicht abgenutzte Bodenoberfläche ist rechtlich anders zu bewerten als ein tiefes Brandloch, eine zerbrochene Tür oder ein eigenmächtig entfernter Einbauschrank. Auch beim Streichen kommt es auf den Mietvertrag, den Zustand bei Einzug und die Wirksamkeit der betreffenden Vertragsklauseln an.
Wer unsicher ist, ob vor der Übergabe renoviert werden muss, sollte nicht vorschnell Farbe kaufen. Der Ratgeber zu Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung erklärt, wann Renovierungspflichten überhaupt wirksam auf Mieter übertragen werden können.
Rechtlicher Praxis-Hinweis: Ein unterschriebenes Übergabeprotokoll kann erhebliches Gewicht haben. Deshalb sollten weder Mieter noch Vermieter pauschale Erklärungen bestätigen, die dem tatsächlich festgestellten Zustand widersprechen.
Das Protokoll entscheidet nicht automatisch jeden späteren Streit. Es schafft jedoch eine gemeinsame Tatsachengrundlage und erschwert es beiden Seiten, den sichtbaren Zustand der Wohnung nachträglich anders darzustellen.
Wohnungsübergabe vorbereiten: die ersten Schritte
Eine saubere Übergabe beginnt nicht erst an der Wohnungstür. Mieter sollten ihren Mietvertrag, das Protokoll vom Einzug und vorhandene Fotos einige Tage vorher heraussuchen. Vermieter sollten prüfen, welche Räume, Einbauten, Nebenflächen und Schlüssel zum Mietobjekt gehören.
Der Termin sollte so gelegt werden, dass genügend Zeit und Licht vorhanden sind. Eine Übergabe kurz vor Mitternacht oder zwischen gestapelten Umzugskartons erhöht das Risiko, dass Schäden oder Ausstattungsdetails übersehen werden. Sind einzelne Räume nicht zugänglich, sollte dies ausdrücklich im Dokument stehen.
Für den Auszug empfiehlt sich zusätzlich die Checkliste für die letzten 30 Tage vor der Wohnungsübergabe. Dort werden Kündigung, Terminplanung, Dokumentation und organisatorische Schritte in einer sinnvollen Reihenfolge zusammengeführt.
Vor dem Termin gehören folgende Dinge in die Tasche:
- Mietvertrag und Nachträge
- Einzugs- oder früheres Übergabeprotokoll
- aktuelle Kontaktdaten beider Parteien
- vorbereitete Protokollvorlage in zweifacher Ausfertigung
- Smartphone oder Kamera
- Stift, Klemmbrett und Maßband
- Taschenlampe
- Liste aller ausgehändigten Schlüssel
- gegebenenfalls Zeuge oder bevollmächtigte Person
Wer nicht persönlich teilnehmen kann, sollte eine schriftliche Vollmacht vorbereiten. Darin sollte klar stehen, ob die Person nur Schlüssel übergeben oder auch Erklärungen zu Schäden und Kosten unterschreiben darf.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Übergabeprotokoll
Schritt 1: Vertragsparteien und Wohnung eintragen
Zuerst werden die vollständigen Namen von Mieter und Vermieter beziehungsweise deren Vertretern aufgenommen. Hinzu kommen die genaue Wohnungsanschrift, Etage, Wohnungsnummer und das Datum der Übergabe. Auch Beginn oder Ende des Mietverhältnisses können notiert werden.
Nehmen Zeugen teil, sollten deren Namen ebenfalls genannt werden. Bei einer Hausverwaltung ist es sinnvoll, den Namen der anwesenden Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters festzuhalten. So bleibt später nachvollziehbar, wer die Wohnung tatsächlich besichtigt hat.
Schritt 2: Jeden Raum einzeln prüfen
Die Besichtigung sollte systematisch erfolgen. Sinnvoll ist eine feste Reihenfolge vom Eingangsbereich über Küche, Bad und Wohnräume bis zu Balkon, Keller, Garage oder Garten. Für jeden Raum werden Wände, Decken, Böden, Türen, Fenster, Heizkörper, Steckdosen und fest eingebaute Gegenstände geprüft.
Die Wohnungsübergabe-Checkliste sollte nicht nur große Schäden abfragen. Auch lose Türgriffe, beschädigte Silikonfugen, fehlende Abdeckungen oder nicht funktionierende Rollläden können relevant sein. Wichtig bleibt eine sachliche Beschreibung ohne voreilige Schuldzuweisung.
Statt „Parkett kaputt“ ist beispielsweise besser:
„Wohnzimmer, vor Balkontür: drei parallele Kratzer im Parkett, jeweils etwa 20 Zentimeter lang.“
Statt „Bad mangelhaft“ sollte stehen:
„Badezimmer, Fuge am Übergang zwischen Badewanne und Wand: Silikon auf circa 40 Zentimetern gelöst.“
Schritt 3: Mängel und Gebrauchsspuren unterscheiden
Nicht jede sichtbare Veränderung ist ein ersatzpflichtiger Schaden. Normale Gebrauchsspuren entstehen durch gewöhnliches Wohnen und werden grundsätzlich mit der Miete abgegolten. Beschädigungen gehen dagegen über eine übliche Abnutzung hinaus.
Die Abgrenzung ist im Einzelfall nicht immer eindeutig. Ein älterer Teppich mit gleichmäßigen Laufspuren ist anders zu bewerten als ein großflächiger Rotweinfleck. Kleine Druckstellen in einem langjährig genutzten Boden können normale Nutzung sein, während starke Wasserschäden durch unsachgemäßen Gebrauch eine andere Bewertung erfordern.
Eine vertiefende Einordnung bietet der Beitrag vertragsgemäßer Gebrauch oder Beschädigung. Er hilft, den Zustand zunächst neutral zu dokumentieren, bevor über eine mögliche Haftung gesprochen wird.
Vermieter-Hinweis: Im Protokoll sollte zunächst stehen, was sichtbar ist. Die Formulierung „Mieter zahlt sämtliche Reparaturkosten“ ist keine notwendige Zustandsbeschreibung und sollte nicht beiläufig zwischen Zählerständen und Schlüsselzahlen versteckt werden.
Schritt 4: Fotos richtig anfertigen
Fotos sollten übersichtlich und eindeutig zuzuordnen sein. Von einem Schaden empfiehlt sich zunächst eine Aufnahme des gesamten Raumes, anschließend eine nähere Aufnahme und gegebenenfalls ein Detailfoto mit Größenvergleich. Datum und Zuordnung sollten gesichert werden.
Fotografiert werden können unter anderem:
- Schäden und auffällige Gebrauchsspuren
- gereinigte Räume
- Fußböden und Wände
- Einbauküche und Elektrogeräte
- Sanitäranlagen
- Fenster und Türen
- Zählerstände samt Zählernummer
- übergebene Schlüssel
Die Beteiligten sollten im Protokoll festhalten, dass Fotos angefertigt wurden und zu welchem Dokument sie gehören. Sensible persönliche Gegenstände oder Unterlagen müssen dabei nicht abgebildet werden.
Schritt 5: Zählerstände dokumentieren
Strom, Gas, Wasser und gegebenenfalls Wärme werden am Übergabetag abgelesen. Neben dem Stand gehört die jeweilige Zählernummer in das Dokument. Ein Foto, auf dem Nummer und Anzeige erkennbar sind, reduziert Übertragungsfehler.
Bei mehreren Zählern muss klar sein, welcher Zähler zur Wohnung gehört. Unleserliche Anzeigen oder offensichtlich beschädigte Geräte sollten ebenfalls vermerkt werden. Der Stand allein sagt nichts darüber aus, wer ihn später an Versorger oder Messdienst übermitteln muss.
Schritt 6: Schlüssel vollständig erfassen
Die Schlüsselübergabe bei Auszug ist ein zentraler Teil der Rückgabe. Aufzulisten sind nicht nur Wohnungs- und Haustürschlüssel, sondern auch Briefkasten-, Keller-, Garagen-, Hof-, Tor-, Fahrradraum- und sonstige Zugangsschlüssel. Elektronische Chips oder Transponder werden ebenfalls einzeln gezählt.
Ein sinnvoller Eintrag lautet etwa:
- 3 Wohnungsschlüssel
- 2 Haustürschlüssel
- 2 Briefkastenschlüssel
- 1 Kellerschlüssel
- 1 Garagentor-Handsender
Fehlt ein Schlüssel, sollte dies sachlich vermerkt werden. Ob daraus tatsächlich Kosten für einen Austausch einzelner Schlösser oder einer gesamten Schließanlage entstehen, ist eine gesonderte rechtliche Frage. Sie sollte nicht durch eine pauschale Erklärung im Protokoll vorweggenommen werden.

Schritt 7: Protokoll lesen und unterschreiben
Vor der Unterschrift sollten beide Seiten das gesamte Dokument lesen. Leere Felder werden gestrichen, handschriftliche Ergänzungen müssen gut lesbar sein. Korrekturen sollten von beiden Parteien bestätigt werden.
Widerspricht eine Formulierung der eigenen Wahrnehmung, darf sie geändert oder mit einem Zusatz versehen werden. Niemand muss ungeprüft bestätigen, dass die Wohnung „mangelfrei“, „vollständig renoviert“ oder „ohne Ansprüche“ übergeben wurde. Wird keine Einigung über einen Punkt erzielt, kann der unterschiedliche Standpunkt ausdrücklich dokumentiert werden.
Eine Unterschrift unter dem Protokoll ist kein höflicher Abschluss des Termins, sondern eine rechtlich relevante Erklärung. Wer mit einer Feststellung nicht einverstanden ist, sollte das Dokument nicht unverändert unterschreiben, sondern den Widerspruch unmittelbar ergänzen.
Was gehört in das Mängelprotokoll?
Ein vollständiges Mängelprotokoll der Wohnung erfasst den sichtbaren Zustand, ohne aus jeder Kleinigkeit einen Streitfall zu machen. Die folgende Tabelle zeigt, welche Angaben sich in der Praxis bewährt haben.
| Prüfbereich | Was dokumentieren? | Geeignete Formulierung | Typischer Fehler |
|---|---|---|---|
| Wände und Decken | Flecken, Risse, Bohrlöcher, Verfärbungen | „Schlafzimmer, Außenwand: Riss von etwa 60 cm“ | Nur „Wand beschädigt“ schreiben |
| Fußböden | Kratzer, Flecken, lose Elemente, Brandstellen | „Flur: Laminatkante vor Badtür aufgequollen“ | Normale Abnutzung sofort als Schaden werten |
| Fenster und Türen | Funktion, Glas, Griffe, Dichtungen | „Küchenfenster lässt sich nur mit Widerstand schließen“ | Funktionsprüfung auslassen |
| Bad und Küche | Armaturen, Fugen, Geräte, Abflüsse | „Backofen heizt bei Funktionstest nicht auf“ | Nur optischen Zustand prüfen |
| Zähler | Nummer, Stand, Datum | „Stromzähler Nr. 12345: 18.426 kWh“ | Nummer nicht notieren |
| Schlüssel | Art und genaue Anzahl | „Zwei Haus-, drei Wohnungs- und zwei Briefkastenschlüssel“ | Nur „alle Schlüssel erhalten“ schreiben |
| Nebenräume | Keller, Garage, Balkon, Garten | „Kellerabteil leer, Vorhängeschloss entfernt“ | Nebenräume vergessen |
| Vereinbarungen | Maßnahme, Zuständigkeit, Termin | „Mieter entfernt Regal bis 15. Juli“ | Unklare Frist oder Kostenübernahme |
Kostenfragen sollten getrennt von der reinen Zustandsaufnahme formuliert werden. Wer anerkennt, einen bestimmten Schaden verursacht zu haben oder eine bestimmte Summe zu zahlen, gibt möglicherweise eine weitergehende Erklärung ab. Bei größeren Forderungen ist es daher sinnvoll, vor der Unterschrift rechtlichen Rat einzuholen.
Fristen, Nachweise und typische Fehler
Für die Erstellung eines Übergabeprotokolls gibt es keine allgemeine gesetzliche Form oder starre Frist. Praktisch sollte es unmittelbar beim Einzug oder bei der Rückgabe ausgefüllt werden, weil es gerade den Zustand zu diesem Zeitpunkt festhalten soll. Ein erst Wochen später erstelltes Dokument ist für sichtbare Details deutlich weniger aussagekräftig.
Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache unterliegen einer kurzen gesetzlichen Verjährungsfrist. Diese beginnt grundsätzlich mit der Rückgabe der Wohnung und beträgt sechs Monate. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Vermieter sich mit der Prüfung beliebig viel Zeit lassen oder jeden Betrag ohne Nachweis von der Kaution abziehen darf.
Auch die Kaution wird nicht automatisch am Übergabetag fällig. Dem Vermieter steht regelmäßig eine angemessene Prüfungs- und Abrechnungszeit zu. Offene Betriebskosten oder konkret zu prüfende Schäden können die vollständige Abrechnung beeinflussen.
Welche Abzüge zulässig sein können und wann Mieter nachhaken sollten, erklärt der Ratgeber Mietkaution zurückfordern: Fristen und zulässige Abzüge.
Typische Fehler bei der Übergabe sind:
- Termin ohne ausreichendes Tageslicht
- fehlendes Einzugsprotokoll
- keine Fotos oder unzuordenbare Detailbilder
- pauschale Aussagen wie „alles in Ordnung“
- nicht geprüfte Elektrogeräte
- vergessene Keller- oder Garagenräume
- unvollständige Schlüsselaufstellung
- Kostenanerkenntnis ohne Prüfung
- keine eigene Ausfertigung
- Vermischung von Übergabe, Kaution und Betriebskostenabrechnung
Drei Beispiele aus dem Alltag
Fall 1: Kratzer im Parkett beim Auszug
Nach vier Jahren sind im Wohnzimmer leichte Laufspuren sichtbar. Zusätzlich befindet sich neben dem Esstisch eine tiefe, klar begrenzte Kerbe. Im Protokoll werden beide Beobachtungen getrennt beschrieben und fotografiert.
Die gleichmäßigen Laufspuren können auf normalen Gebrauch hindeuten. Die tiefe Kerbe kann dagegen eine Beschädigung sein. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt unter anderem von Ursache, Alter und Zustand des Bodens ab. Das Protokoll sollte deshalb nicht pauschal festlegen, dass der Mieter den vollständigen Austausch des Parketts bezahlt.
Fall 2: Defekter Rollladen beim Einzug
Beim Einzug lässt sich der Rollladen im Schlafzimmer nicht hochziehen. Der Mieter erwähnt dies mündlich, der Vermieter verspricht eine schnelle Reparatur. Ohne Eintrag könnte später unklar werden, wann der Defekt bereits vorhanden war.
Im Protokoll sollte stehen, welcher Rollladen betroffen ist und wie sich der Fehler zeigt. Zusätzlich kann ein Termin für die Reparatur notiert werden. Der Mieter sollte eine Kopie des Dokuments und ein Foto aufbewahren.
Fall 3: Ein Schlüssel fehlt
Bei der Rückgabe werden vier statt der ursprünglich fünf Schlüssel übergeben. Der Mieter erklärt, dass ein Schlüssel nicht auffindbar ist. Im Protokoll wird nur der tatsächliche Stand dokumentiert.
Eine sofortige pauschale Verpflichtung, eine vollständige Schließanlage zu bezahlen, sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Zunächst ist zu klären, welcher Schlüssel fehlt, ob ein Missbrauchsrisiko besteht und welche Maßnahme tatsächlich erforderlich ist.
Was tun, wenn eine Seite nicht zum Termin erscheint?
Erscheint der Vermieter nicht, sollte der Mieter die Rückgabe nicht einfach unbelegt lassen. Sinnvoll ist es, den Zustand mit einem neutralen Zeugen ausführlich zu dokumentieren. Fotos, Videos, Zählerstände und eine vollständige Schlüsselliste können den Nachweis ergänzen.
Die Schlüssel sollten nicht eigenmächtig irgendwo abgelegt oder ohne Absprache an Nachbarn gegeben werden. Auch ein Einwurf in einen gewöhnlichen Briefkasten kann Beweisprobleme verursachen, insbesondere wenn nicht klar ist, wann und welche Schlüssel angekommen sind. Die Art der Rückgabe sollte vorher schriftlich abgestimmt oder nachweisbar angeboten werden.
Verweigert der Mieter den vereinbarten Termin, sollte der Vermieter einen konkreten Ersatztermin setzen und die Kommunikation dokumentieren. Die Rückgabe der Wohnung ist von möglichen Forderungen wegen Renovierung oder Schäden zu trennen. Ein Streit über Geld berechtigt keine Seite dazu, die praktische Abwicklung unnötig zu blockieren.
Mehr zur rechtzeitigen Rückgabe und zur Beweislast steht im Beitrag Übergabe der Mietsache an den Vermieter.
Darf der Vermieter nachträglich weitere Schäden melden?
Das hängt von den Umständen und vom Inhalt des Protokolls ab. Wurde bei einer gemeinsamen Besichtigung ein abschließender Zustand ohne Vorbehalt dokumentiert, kann es für später geltend gemachte, bereits erkennbare Schäden schwierig werden. Verdeckte Schäden, die bei einer normalen Besichtigung nicht erkennbar waren, können anders zu beurteilen sein.
Deshalb sollten Vermieter sichtbare Auffälligkeiten sorgfältig festhalten. Mieter wiederum sollten darauf achten, dass nicht pauschal ein umfassender Vorbehalt für beliebige spätere Forderungen formuliert wird. Ein sachlicher Zusatz kann beispielsweise lauten, dass die Funktionsprüfung eines eingebauten Geräts noch aussteht.
Praxis-Hinweis für beide Seiten: Das Ziel der Übergabe ist nicht, sofort jede Haftungsfrage abschließend zu entscheiden. Zuerst muss zuverlässig feststehen, welcher Zustand am Übergabetag tatsächlich vorhanden war.
FAQ zum Übergabeprotokoll für die Wohnung
Was ist ein Übergabeprotokoll für eine Wohnung?
Es ist eine schriftliche Zustandsbeschreibung bei Einzug oder Auszug. Das Dokument enthält typischerweise Mängel, Gebrauchsspuren, Zählerstände, Schlüsselzahlen und besondere Vereinbarungen. Beide Seiten erhalten eine unterschriebene Ausfertigung.
Ist ein Wohnungsübergabeprotokoll Pflicht?
Grundsätzlich besteht keine allgemeine gesetzliche Pflicht, ein solches Protokoll anzufertigen. Es ist dennoch dringend zu empfehlen, weil es spätere Beweisprobleme vermeiden kann. Eine Verpflichtung kann sich im Einzelfall aus einer vertraglichen Vereinbarung ergeben.
Wer erstellt das Übergabeprotokoll?
Mieter oder Vermieter können eine Vorlage mitbringen. Entscheidend ist, dass beide Seiten den Inhalt gemeinsam prüfen und Änderungen vor der Unterschrift eintragen können. Das Dokument sollte nicht als unveränderbares Formular behandelt werden.
Wie lange muss ich das Übergabeprotokoll aufbewahren?
Es sollte mindestens so lange aufbewahrt werden, bis Kaution, Betriebskosten und mögliche Ansprüche aus dem Mietverhältnis vollständig geklärt sind. Bei laufenden Auseinandersetzungen darf es nicht vorschnell entsorgt werden. Eine digitale Sicherung zusätzlich zum Original ist sinnvoll.
Muss ich ein falsches Protokoll unterschreiben?
Nein. Wer mit einer Feststellung nicht einverstanden ist, kann eine Änderung oder einen eigenen Zusatz verlangen. Kommt keine Einigung zustande, sollte der eigene Standpunkt dokumentiert und die Unterschrift unter unzutreffende Aussagen verweigert werden.
Wer zahlt für Schäden in der Mietwohnung?
Das hängt davon ab, ob tatsächlich eine vom Mieter zu vertretende Beschädigung vorliegt. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch trägt grundsätzlich der Vermieter. Bei Schäden sind außerdem Alter, Zeitwert, Ursache und erforderlicher Reparaturumfang zu berücksichtigen.
Kann der Vermieter die Kaution wegen eines Protokolleintrags behalten?
Ein Protokolleintrag allein rechtfertigt nicht automatisch den Einbehalt der gesamten Kaution. Der Vermieter muss eine konkrete Forderung nachvollziehbar begründen. Ein angemessener Einbehalt kann je nach Sachlage möglich sein, eine pauschale Verrechnung ohne Erklärung sollte der Mieter aber prüfen.
Kann ich Mängel nach dem Einzug noch melden?
Ja, insbesondere wenn sie bei der Übergabe nicht erkennbar waren. Der Mieter sollte neu entdeckte Mängel unverzüglich schriftlich und mit Fotos melden. Ein bereits unterschriebenes Protokoll kann die Beweislage bei deutlich sichtbaren, dort aber nicht genannten Mängeln erschweren.
Müssen Fotos von beiden Seiten unterschrieben werden?
Eine Unterschrift auf jedem Foto ist nicht zwingend. Sinnvoll ist jedoch ein Hinweis im Protokoll, dass eine bestimmte Anzahl von Bildern als Anlage erstellt wurde. Die Dateien sollten eindeutig benannt und unverändert gespeichert werden.
Muss die Wohnung beim Auszug renoviert sein?
Nicht automatisch. Maßgeblich sind der tatsächliche Zustand, die Dauer des Mietverhältnisses, der Zustand bei Einzug und die Wirksamkeit der Vertragsklauseln. Der Beitrag zur Renovierung beim Auszug erläutert die wichtigsten Abgrenzungen.
Sicher durch die Wohnungsübergabe
Eine sorgfältige Übergabe braucht keine komplizierte juristische Sprache. Mieter und Vermieter sollten die Wohnung gemeinsam Raum für Raum prüfen, Mängel präzise beschreiben, Fotos zuordnen, Zählerstände ablesen und alle Schlüssel zählen. Vor der Unterschrift ist zu prüfen, ob das Dokument den tatsächlichen Zustand wiedergibt und keine ungeklärten Kostenanerkenntnisse enthält.
Als nächste Lektüre eignen sich der Ratgeber zur Kündigung der Wohnung durch den Mieter sowie die ausführliche Anleitung zur richtigen Wohnungsübergabe mit Fotos und Zählerständen.

