Mietrecht

Wer einen Teil seiner Mietwohnung untervermieten möchte, braucht grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch ein gesetzlicher Anspruch auf die Erlaubnis. Entscheidend sind § 553 BGB, das berechtigte Interesse des Mieters und mögliche Ablehnungsgründe.

Laptop am Küchentisch, eigenes Arbeitszimmer oder selbstständige Tätigkeit: Nicht jedes Homeoffice braucht die Zustimmung des Vermieters. Entscheidend sind Wohnzweck, Außenwirkung, Kundenverkehr und mögliche Belastungen für Haus und Nachbarn.

Bei der Schlüsselübergabe entscheidet sich, ob die Mietwohnung rechtlich und nachweisbar zurückgegeben wurde. Dieser Ratgeber erklärt, welche Schlüssel zurückzugeben sind, was in die Quittung gehört und welche Folgen fehlende oder verspätet abgegebene Schlüssel haben können.