Bei CO₂-Kosten Nebenkostenabrechnung 2026 geht es um eine konkrete Prüfpflicht: Mieter sollten kontrollieren, ob die CO₂-Kosten in der Heizkostenabrechnung richtig zwischen Mieterseite und Vermieterseite verteilt wurden. Seit dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz trägt nicht mehr automatisch der Mieter den gesamten CO₂-Preis für fossile Heizenergie. Maßgeblich ist vor allem, wie viel CO₂ das Gebäude pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr verursacht, diе mietrecht-ratgeber.de berichtet.
Die Prüfung ist 2026 besonders relevant, weil der CO₂-Preis im nationalen Emissionshandel in einem höheren Preiskorridor versteigert wird. Dadurch fällt die Position in vielen Abrechnungen stärker auf als früher. Der Fehler liegt selten nur in einer falschen Gesamtsumme; häufiger fehlen Einstufung, Rechengrundlagen oder der Vermieteranteil.
Das Wichtigste in Kürze
- CO₂-Kosten gehören zur Heizkostenabrechnung, wenn mit fossilen Brennstoffen wie Gas oder Heizöl geheizt wird.
- Bei Wohngebäuden gilt ein 10-Stufen-Modell nach dem CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr.
- Je schlechter die energetische Bilanz des Gebäudes, desto höher ist der Anteil des Vermieters.
- In der schlechtesten Stufe trägt der Vermieter 95 Prozent, der Mieter nur 5 Prozent der CO₂-Kosten.
- Die Abrechnung muss den Mieteranteil, die Einstufung und die Berechnungsgrundlagen nachvollziehbar ausweisen.
- Fehlen diese Pflichtangaben, kann ein Kürzungsrecht von 3 Prozent bei den Heizkosten in Betracht kommen.
- Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung müssen grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang erhoben werden.
Für die allgemeine Kontrolle der Heizpositionen hilft zusätzlich der Ratgeber zur Heizkostenabrechnung mit Verteilung, Ablesefehlern und Streitpunkten. Dieser Beitrag grenzt sich davon ab: Hier geht es nur um die CO₂-Position, ihre Aufteilung und die passenden Prüfschritte.

Was bedeutet das konkret?
CO₂-Kosten entstehen nicht, weil ein Vermieter sie frei festlegt. Sie hängen am CO₂-Preis für fossile Brennstoffe. Gas, Heizöl, Flüssiggas oder bestimmte Wärmelieferungen enthalten einen Preisbestandteil für Kohlendioxid. Dieser Betrag taucht entweder direkt in der Brennstoffrechnung des Versorgers auf oder muss aus den dort angegebenen Daten nachvollziehbar berechnet werden.
Das Gesetz verteilt diese Kosten nicht pauschal 50:50. Für Wohngebäude gilt ein Stufenmodell. Der Kern lautet: Ein gut gedämmtes Gebäude mit niedrigen Emissionen belastet den Mieter stärker, weil der individuelle Verbrauch mehr Gewicht hat. Ein schlecht gedämmtes Gebäude belastet den Vermieter stärker, weil die bauliche Qualität und die Heizungsanlage außerhalb des direkten Einflusses des Mieters liegen.
Die CO₂-Position ist deshalb kein normaler Nebenkostenposten wie Hausreinigung oder Müllabfuhr, sondern ein Mischposten aus Verbrauch, Gebäudestandard und gesetzlicher Kostenverteilung.
Die praktische Frage lautet: Stimmen die CO₂-Kosten Mieter Vermieter mit der gesetzlichen Stufe überein? Dafür müssen in der Abrechnung mindestens drei Dinge erkennbar sein: der auf die Wohnung entfallende CO₂-Kostenanteil, die Einstufung des Gebäudes oder der Wohnung und die Berechnungsgrundlagen. Fehlt dieser Teil, lässt sich die Abrechnung nicht sauber prüfen.
Kommentar einer Mietrechtsberaterin: “Viele Abrechnungen zeigen zwar eine CO₂-Summe, aber nicht den Rechenweg. Für Mieter ist nicht die Überschrift entscheidend, sondern ob die Einstufung und der Vermieteranteil nachvollziehbar sind.”
Die CO₂-Aufteilung im Stufenmodell
Die CO₂-Aufteilung richtet sich bei Wohngebäuden nach dem spezifischen Kohlendioxidausstoß. Vereinfacht: CO₂-Menge des Gebäudes pro Jahr wird auf die Wohnfläche bezogen. Daraus ergibt sich die gesetzliche Stufe.
| CO₂-Ausstoß pro m² Wohnfläche und Jahr | Anteil Mieter | Anteil Vermieter |
|---|---|---|
| weniger als 12 kg CO₂/m²/a | 100 % | 0 % |
| 12 bis unter 17 kg CO₂/m²/a | 90 % | 10 % |
| 17 bis unter 22 kg CO₂/m²/a | 80 % | 20 % |
| 22 bis unter 27 kg CO₂/m²/a | 70 % | 30 % |
| 27 bis unter 32 kg CO₂/m²/a | 60 % | 40 % |
| 32 bis unter 37 kg CO₂/m²/a | 50 % | 50 % |
| 37 bis unter 42 kg CO₂/m²/a | 40 % | 60 % |
| 42 bis unter 47 kg CO₂/m²/a | 30 % | 70 % |
| 47 bis unter 52 kg CO₂/m²/a | 20 % | 80 % |
| ab 52 kg CO₂/m²/a | 5 % | 95 % |
Ein Beispiel macht die Logik greifbarer. Betragen die gesamten CO₂-Kosten eines Gebäudes 1.000 Euro und liegt die Einstufung bei 42 bis unter 47 kg CO₂/m²/a, trägt die Mieterseite insgesamt 30 Prozent und die Vermieterseite 70 Prozent. Erst danach wird der Mieteranteil nach den Regeln der Heizkostenabrechnung auf die einzelne Wohnung verteilt.
Bei zentraler Heizung muss die Vermieterseite diese Berechnung bereits in der Abrechnung berücksichtigen. Mieter sollten also nicht erst nachträglich einen Vermieteranteil “beantragen” müssen, wenn der Vermieter die Wärmeversorgung organisiert. Anders sieht es aus, wenn die Wohnung selbst versorgt wird, etwa über eine Gasetagenheizung.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die Prüfung beginnt mit der Heizkostenabrechnung, nicht mit dem Bauchgefühl über eine hohe Nachzahlung. Eine CO₂-Nachzahlung kann trotz korrekter Aufteilung steigen, wenn Verbrauch, Energiepreis oder CO₂-Preis gestiegen sind. Falsch ist sie erst dann, wenn Rechenweg, Stufe, Fläche, Brennstoffdaten oder Vermieteranteil nicht passen.
- Abrechnungszeitraum prüfen.
Die CO₂-Aufteilung gilt für Abrechnungszeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2023 begonnen haben. Für eine Abrechnung 2026 geht es meist um das Jahr 2025 oder einen abweichenden Zeitraum aus dem Mietvertrag. - Heizart feststellen.
Relevant sind vor allem Gas, Heizöl, Flüssiggas und Wärmelieferungen mit fossilem Anteil. Bei rein elektrischer Heizung läuft die Prüfung anders, weil die CO₂-Kosten des Brennstoffemissionshandels nicht in gleicher Weise als Heizbrennstoffposition erscheinen. - CO₂-Position suchen.
In der Heizkostenabrechnung CO₂ sollte eine eigene Position oder ein klarer Abschnitt stehen. Möglich sind Begriffe wie “CO₂-Kosten”, “Kohlendioxidkosten”, “CO₂-Preis” oder “CO₂-Kostenaufteilung”. - Einstufung kontrollieren.
Die Abrechnung sollte zeigen, in welcher Stufe das Gebäude liegt. Nur ein Eurobetrag reicht nicht. Ohne Stufe kann nicht geprüft werden, ob der richtige Vermieteranteil abgezogen wurde. - Berechnungsgrundlagen verlangen.
Dazu gehören Brennstoffmenge, CO₂-Menge, CO₂-Kosten, Wohnfläche und Verteilung. Wer zusätzlich die Rechnungen des Versorgers sehen muss, kann Belegeinsicht verlangen. Praktisch passt dazu der interne Ratgeber zur Belegeinsicht bei Nebenkosten und prüfbaren Unterlagen. - Vermieteranteil nachrechnen.
Steht in der Abrechnung etwa ein spezifischer Ausstoß von 44 kg CO₂/m²/a, muss die Stufe 42 bis unter 47 kg greifen. Dann trägt die Vermieterseite 70 Prozent der CO₂-Kosten. - Einwendung schriftlich formulieren.
Pauschale Sätze wie “die Abrechnung ist falsch” helfen wenig. Besser ist ein konkreter Hinweis: CO₂-Position unklar, Stufe fehlt, Berechnungsgrundlagen fehlen oder Vermieteranteil nicht abgezogen.
Eine gute Einwendung ist kurz, prüfbar und auf genau den Fehler bezogen, der aus der Abrechnung erkennbar ist.
Fristen, Nachweise und typische Fehler
Für Betriebskostenabrechnungen gilt eine doppelte Fristenlogik. Vermieter müssen grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen. Mieter wiederum müssen Einwendungen grundsätzlich spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen. Wer die CO₂-Aufteilung bezweifelt, sollte deshalb den Zugang der Abrechnung und das Datum der eigenen Reaktion dokumentieren.
| Punkt | Was prüfen? | Typischer Fehler | Nächster Schritt |
|---|---|---|---|
| Zugang der Abrechnung | Datum des Erhalts | Frist wird nicht notiert | Eingangsdatum speichern |
| CO₂-Position | eigener Betrag oder Abschnitt | CO₂-Kosten fehlen komplett | Nachfrage und Belegeinsicht |
| Einstufung | kg CO₂/m²/a und Stufe | nur Gesamtsumme genannt | Berechnungsgrundlagen anfordern |
| Wohnfläche | Gesamtwohnfläche des Gebäudes | falsche Fläche angesetzt | Rechenweg verlangen |
| Vermieteranteil | gesetzlicher Prozentsatz | 100 % auf Mieter umgelegt | Einwendung schreiben |
| Selbstversorgung | eigener Gasvertrag | Erstattung nicht geltend gemacht | Frist und Rechnung prüfen |
Ein häufiger Fehler betrifft die Vermischung von kalten Betriebskosten und Heizkosten. Die CO₂-Kosten gehören zur Wärme- und Warmwasserseite, nicht zur Gartenpflege oder Gebäudeversicherung. Wer die gesamte Nebenkostenabrechnung prüfen möchte, sollte das getrennt tun. Dafür eignet sich der Überblick zur Nebenkostenabrechnung 2026 mit Fristen und typischen Fehlern.
Ein zweiter Fehler liegt in der falschen Reaktion auf eine hohe Nachzahlung. Eine hohe Summe beweist noch keinen Rechtsfehler. Entscheidend ist, ob die CO₂-Kosten ausgewiesen, korrekt eingestuft und anteilig verteilt wurden. Erst dann lässt sich beurteilen, ob eine Zahlung vollständig, teilweise oder nur unter Vorbehalt sinnvoll ist.
Kommentar eines Energieabrechners: “Bei CO₂-Kosten fallen Fehler oft dort auf, wo die Abrechnung aus mehreren Anlagen besteht. Die Hauptabrechnung nennt eine Nachzahlung, der CO₂-Rechenweg steht aber in einem separaten Heizkostenblatt oder fehlt ganz.”
Beispiele aus dem Alltag
Fall 1: Zentrale Gasheizung im Mehrfamilienhaus
Eine Mieterin erhält im Mai 2026 die Nebenkostenabrechnung für 2025. Die Heizkosten sind gestiegen, zusätzlich steht dort “CO₂-Kosten: 86,40 Euro”. Eine Einstufung des Gebäudes fehlt. Auch ein Vermieteranteil ist nicht erkennbar.
Hier sollte nicht nur die Summe hinterfragt werden. Der erste Schritt ist die Bitte um Mitteilung der Einstufung nach CO₂KostAufG, der zugrunde gelegten CO₂-Menge, der Gesamtwohnfläche und des berechneten Vermieteranteils. Bleibt die Abrechnung unvollständig, kommt eine Einwendung wegen fehlender Pflichtangaben in Betracht.
Fall 2: Schlecht gedämmtes Haus mit hohem CO₂-Wert
Ein Altbau wird mit Heizöl beheizt. In der Abrechnung steht ein spezifischer CO₂-Ausstoß von 53 kg CO₂/m²/a. Die Abrechnung legt dennoch 50 Prozent der CO₂-Kosten auf die Mieter um.
Das passt nicht zur Tabelle. Ab 52 kg CO₂/m²/a trägt die Vermieterseite 95 Prozent und die Mieterseite 5 Prozent. In diesem Fall sollte die falsche Stufe konkret benannt und eine korrigierte Abrechnung verlangt werden.
Fall 3: Eigener Gasvertrag in der Wohnung
Ein Mieter hat eine Gasetagenheizung und zahlt Gas direkt an den Energieversorger. Die CO₂-Kosten stehen daher nicht in der Nebenkostenabrechnung des Vermieters, sondern in der Gasrechnung. Der Vermieter hat davon zunächst nichts abgezogen, weil er die Rechnung nicht erstellt.
In diesem Fall muss der Mieter die Aufteilung selbst berechnen oder das Rechentool beziehungsweise die Angaben aus der Gasrechnung nutzen und den Vermieteranteil in Textform geltend machen. Wichtig sind Rechnung, Abrechnungszeitraum, Wohnfläche, CO₂-Angaben und eine nachvollziehbare Berechnung.
Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Wenn der Vermieter auf eine konkrete Nachfrage nicht reagiert, sollte der nächste Schritt schriftlich und nachweisbar erfolgen. Der Ton muss sachlich bleiben. Entscheidend sind Datum, Abrechnung, beanstandeter Punkt und die Bitte um Korrektur oder Belegeinsicht.

Ein mögliches Vorgehen:
- Abrechnung kopieren oder digital sichern.
- CO₂-Position markieren.
- Fehlende Angaben kurz auflisten.
- Belegeinsicht oder Rechenweg verlangen.
- Frist zur Antwort setzen, etwa 14 Tage.
- Zahlung nur nach Prüfung leisten oder bei Unsicherheit rechtlichen Rat einholen.
- Einwendungsfrist aus § 556 BGB im Kalender notieren.
Für die Formulierung der Einwendung passt der Ratgeber Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung mit Frist und Mustertext. Wenn die Abrechnung selbst zu spät eingegangen ist, sollte zusätzlich die Frist für Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung geprüft werden.
Kommentar eines Mieters aus Nordrhein-Westfalen: “Erst nach der Belegeinsicht war klar, dass die CO₂-Kosten zwar ausgewiesen waren, aber der Vermieteranteil nicht abgezogen wurde. Die Nachzahlung sank nicht riesig, aber der Fehler war eindeutig.”
FAQ
Was sind CO₂-Kosten in der Nebenkostenabrechnung?
CO₂-Kosten sind Kostenbestandteile, die beim Einsatz fossiler Heizenergie entstehen. Sie betreffen vor allem Gas, Heizöl, Flüssiggas und bestimmte Wärmelieferungen. In der Nebenkostenabrechnung dürfen sie nicht automatisch vollständig auf Mieter umgelegt werden, weil das CO₂KostAufG eine Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern vorsieht.
Wer zahlt die CO₂-Kosten 2026: Mieter oder Vermieter?
Bei Wohngebäuden zahlen beide Seiten je nach Stufe. Die Aufteilung richtet sich nach dem CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. In der besten Stufe zahlt der Mieter 100 Prozent, in der schlechtesten Stufe nur 5 Prozent. Der Vermieteranteil kann also zwischen 0 und 95 Prozent liegen.
Wie lange haben Mieter Zeit, die CO₂-Aufteilung zu beanstanden?
Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung müssen grundsätzlich spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung beim Vermieter eingehen. Trotzdem sollte die CO₂-Position sofort geprüft werden, weil Belegeinsicht, Rückfragen und Korrekturen Zeit brauchen.
Kann der Vermieter die CO₂-Kosten einfach als normalen Heizkostenposten abrechnen?
Nein, bei Wohngebäuden muss die gesetzliche Aufteilung berücksichtigt werden. Die Abrechnung muss den auf den Mieter entfallenden Anteil, die Einstufung und die Berechnungsgrundlagen ausweisen. Eine bloße Gesamtsumme ohne Rechenweg ist problematisch.
Was gilt bei Gasetagenheizung mit eigenem Vertrag?
Bei Selbstversorgung erhält der Mieter die Gasrechnung direkt vom Versorger. Dann muss der Vermieteranteil gesondert geltend gemacht werden. Dafür braucht der Mieter die Rechnung, die CO₂-Angaben und eine nachvollziehbare Berechnung nach dem Stufenmodell.
Was passiert, wenn die CO₂-Angaben fehlen?
Wenn der Vermieter den Mieteranteil nicht bestimmt oder die erforderlichen Informationen nicht ausweist, kann ein gesetzliches Kürzungsrecht bei den Heizkosten bestehen. Zusätzlich sollte eine korrigierte oder ergänzte Abrechnung verlangt werden.
Gilt die CO₂-Aufteilung auch für Gewerbemietverträge?
Dieser Beitrag behandelt Wohnraummiete. Für Nichtwohngebäude gelten eigene Regeln, insbesondere eine andere Aufteilungslogik. Gewerbemieter sollten deshalb nicht automatisch die Wohngebäude-Tabelle anwenden.
Jetzt konkret prüfen
Mieter sollten bei der Nebenkostenabrechnung 2026 zuerst die CO₂-Position suchen, dann die Einstufung mit der Tabelle vergleichen und zuletzt den Vermieteranteil kontrollieren. Fehlen Rechenweg, Stufe oder Brennstoffdaten, ist Belegeinsicht der nächste saubere Schritt. Die wichtigste Sofortmaßnahme bleibt einfach: Abrechnung sichern, Frist notieren, konkrete Einwendung vorbereiten und passende interne Ratgeber zur Heizkostenabrechnung, Belegeinsicht und Einwendungsfrist lesen.

