Die Heizperiode in Mietwohnungen beginnt spätestens am 1. Oktober und dauert in der Regel bis zum 30. April. Ab diesem Zeitpunkt muss der Vermieter die Zentralheizung so einstellen, dass in den Wohnräumen tagsüber 20 bis 22 Grad erreichbar sind. Ein Gesetz mit festen Gradzahlen gibt es nicht – die Werte stammen aus der Rechtsprechung und werden vom Deutschen Mieterbund ebenso genannt wie von Eigentümervereinen.
Woraus ergibt sich die Pflicht des Vermieters zu heizen?
Grundlage ist § 535 Abs. 1 BGB: Der Vermieter muss die Wohnung während der gesamten Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten. Bei einer Wohnung mit Zentralheizung gehört dazu, dass sie in der kalten Jahreszeit ausreichend warm wird. Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat zum Start der Saison am 1. Oktober 2026 daran erinnert, dass Vermietende die Heizung spätestens ab diesem Tag einschalten müssen.
Wird es auch außerhalb der Heizperiode längere Zeit kalt, kann ebenfalls eine Heizpflicht bestehen. Haus & Grund Frankfurt am Main nennt als Orientierung, dass die Raumtemperatur nicht nur vorübergehend – also länger als drei Tage – auf niedrige Werte sinkt.
Wie warm muss es in der Wohnung sein?
Die folgenden Richtwerte gelten als übliche Orientierung. Abweichungen nach Region, Gebäude oder Mietvertrag sind möglich.
| Raum / Zeit | Richtwert |
|---|---|
| Wohn- und Schlafräume tagsüber | 20 bis 22 °C |
| Badezimmer | 22 °C |
| Küche | 18 °C |
| Flur | 15 °C |
| Nachts (Nachtabsenkung) | etwa 18 °C, in Ausnahmefällen 16 °C |
Als „tagsüber“ gilt nach Auffassung des DMB die Zeit zwischen 6 und 24 Uhr; Haus & Grund Frankfurt nennt 6 bis 23 Uhr. Eine Nachtabsenkung durch den Vermieter ist zulässig, solange die Wohnung morgens wieder rechtzeitig warm wird.
Was können Mieter tun, wenn die Wohnung kalt bleibt?
Werden die Richtwerte nicht erreicht oder fällt die Heizung aus, liegt ein Mangel der Mietsache vor. Dann gilt:
- Mangel sofort melden: Nach § 536c BGB müssen Mieter den Vermieter unverzüglich informieren – am besten schriftlich mit Datum.
- Temperaturen dokumentieren: Messen Sie mehrmals täglich in der Mitte des Raumes und notieren Sie Uhrzeit, Raum und Wert.
- Miete mindern: Nach § 536 BGB mindert sich die Miete kraft Gesetzes, solange der Mangel besteht. Der DMB nennt für Raumtemperaturen von 16 bis 18 Grad als Beispiel eine Minderung von 20 bis 30 Prozent. Die Quote hängt immer vom Einzelfall ab.
Was bei einem kompletten Ausfall gilt und welche Fristen der Vermieter für die Reparatur hat, lesen Sie in unserem Beitrag Heizung ausgefallen: Mietminderung, Fristen und Sofortmaßnahmen. Zahlen Sie die Miete im Zweifel zunächst unter Vorbehalt, statt eigenmächtig hohe Beträge einzubehalten.
Müssen Mieter selbst heizen?
Eine allgemeine Heizpflicht für Mieter gibt es nicht. Wer mit 18 Grad gut zurechtkommt, muss nicht auf 22 Grad aufdrehen – auch bei Abwesenheit oder im Urlaub nicht. Die Räume dürfen aber nicht so stark auskühlen, dass Schäden entstehen, etwa eingefrorene Leitungen oder Feuchtigkeit an den Wänden. Wer sparsam heizt, sollte häufiger lüften. Mehr dazu im Beitrag Schimmel in der Wohnung: Rechte, Pflichten und Beweise.
Was kostet das Heizen in diesem Winter?
Laut dem im September veröffentlichten Heizspiegel 2026 von co2online, Mieterbund und Bauherren-Schutzbund zahlte ein Haushalt in einer 70-Quadratmeter-Wohnung im Mehrfamilienhaus für 2025 mit Erdgas 1.170 Euro. Für 2026 werden 1.120 Euro erwartet. Bei Heizöl steigt die Prognose von 1.030 auf 1.275 Euro, bei Fernwärme von 1.295 auf 1.310 Euro, bei der Wärmepumpe von 715 auf 735 Euro.
FAQ
Darf der Vermieter die Heizung erst bei Frost einschalten?
Nein. Ab dem 1. Oktober muss die Anlage betriebsbereit sein und die üblichen Temperaturen ermöglichen – unabhängig vom Wetter an einzelnen Tagen.
Ist eine Klausel mit 18 Grad tagsüber im Mietvertrag wirksam?
Formularklauseln, die die Mindesttemperatur deutlich unter die üblichen Werte drücken, sind rechtlich angreifbar. Lassen Sie eine solche Klausel im Zweifel beim Mieterverein prüfen.
Wann endet die Heizperiode?
In der Regel am 30. April. Bleibt es danach länger kalt, kann der Vermieter weiter zum Heizen verpflichtet sein.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall helfen Mietervereine oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Mietrecht.

