Die BahnCard 25 und 50 verlängern sich in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr, wenn die Kündigung nicht rechtzeitig eingeht. Entscheidend sind das Laufzeitende, die vierwöchige Kündigungsfrist und ein belastbarer Nachweis über die Kündigung. Bei der BahnCard 100 gelten andere Regeln.