SCHUFA Wohnungssucheє

Vermieter dürfen bei der Mieterselbstauskunft nur Daten verlangen, die für Besichtigung, Mieterauswahl oder Vertragsabschluss wirklich nötig sind. Vor der Besichtigung sind wirtschaftliche Unterlagen wie SCHUFA, Gehaltsnachweise oder Ausweiskopien regelmäßig zu früh. Je näher der Vertragsabschluss rückt, desto eher sind Bonitätsnachweise zulässig, aber nicht grenzenlos.