Wer ein Zimmer oder einen Teil seiner Wohnung untervermieten möchte, benötigt grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch ein gesetzlicher Anspruch auf die Erlaubnis.
Wann muss der Vermieter einer Untermiete zustimmen? Praktischer Leitfaden zur Teiluntervermietung, zulässigen Ablehnungen und mit sofort nutzbarem Musterantrag.