Untermiete
Wer ein Zimmer untervermietet, muss Mietrecht und Melderecht auseinanderhalten. Entscheidend sind die Zustimmung zur Untervermietung, der tatsächliche Einzug, die Wohnungsgeberbestätigung und die Zwei-Wochen-Frist.
Wer einen Teil seiner Mietwohnung untervermieten möchte, braucht grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch ein gesetzlicher Anspruch auf die Erlaubnis. Entscheidend sind § 553 BGB, das berechtigte Interesse des Mieters und mögliche Ablehnungsgründe.
Wer einen Untermietvertrag kündigen will, muss zwischen normalen Wohnraummietverhältnissen, möblierten Zimmern in der Wohnung des Hauptmieters und befristeten Verträgen unterscheiden. Dieser Ratgeber erklärt Fristen, Form, Sonderregeln und typische Fehler.
Wer ein Zimmer oder einen Teil seiner Wohnung untervermieten möchte, benötigt grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch ein gesetzlicher Anspruch auf die Erlaubnis.
Wann muss der Vermieter einer Untermiete zustimmen? Praktischer Leitfaden zur Teiluntervermietung, zulässigen Ablehnungen und mit sofort nutzbarem Musterantrag.
