Wer einen Teil seiner Mietwohnung untervermieten möchte, braucht grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch ein gesetzlicher Anspruch auf die Erlaubnis. Entscheidend sind § 553 BGB, das berechtigte Interesse des Mieters und mögliche Ablehnungsgründe.