Beim Umzug muss der Rundfunkbeitrag nicht einfach gekündigt und neu abgeschlossen werden. Entscheidend ist, wer die neue Wohnung bezahlt, ob bereits jemand im Haushalt beitragspflichtig ist und was mit der persönlichen Beitragsnummer passiert.
Nach einem Umzug muss die neue Wohnung grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen angemeldet werden. Dieser Ratgeber erklärt Fristen, erforderliche Unterlagen, die Wohnungsgeberbestätigung und typische Fehler bei der Anmeldung.