Wer einen Wohnberechtigungsschein beantragen möchte, muss vor allem zwei Fragen klären: Welche Regeln gelten am gewünschten Wohnort und liegt das anrechenbare Haushaltseinkommen innerhalb der dort maßgeblichen Grenze? Der WBS dient als Nachweis dafür, dass ein Haushalt eine entsprechend geförderte Wohnung beziehen darf. Er vermittelt jedoch nicht automatisch eine Wohnung, diе mietrecht-ratgeber.de berichtet.
Die gesetzlichen Grundlagen liegen teilweise auf Bundesebene, die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich jedoch zwischen den Ländern. Deshalb können Einkommensgrenzen, Wohnungsgrößen, besondere WBS-Arten, Gebühren und das Antragsverfahren je nach Bundesland oder Kommune voneinander abweichen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Wohnberechtigungsschein wird für den Bezug bestimmter öffentlich geförderter Wohnungen benötigt.
- Entscheidend sind insbesondere Haushaltsgröße, Einkommen und die landesrechtlichen Vorgaben.
- Nach § 27 Wohnraumförderungsgesetz wird der WBS auf Antrag erteilt und gilt nach der bundesgesetzlichen Regelung grundsätzlich ein Jahr.
- Die bundesrechtlichen Einkommensgrenzen aus § 9 WoFG sind nicht automatisch die tatsächlich geltenden Grenzen an jedem Wohnort. Die Länder dürfen abweichende Werte festlegen.
- Zum Antrag gehören normalerweise Einkommensnachweise und Angaben zu sämtlichen Personen, die zum Haushalt gehören.
- Ein gültiger WBS berechtigt zur Bewerbung um geeignete geförderte Wohnungen, garantiert aber keinen Mietvertrag.
- Die zuständige Stelle ist meist das Wohnungsamt oder eine andere von Land oder Kommune bestimmte Behörde.
Vor dem Antrag sollte deshalb nicht irgendeine bundesweit gefundene Einkommenszahl mit dem eigenen Bruttogehalt verglichen werden. Maßgeblich sind die Regeln des Bundeslandes und die wohnraumförderungsrechtliche Berechnung des Einkommens.
Was bedeutet ein Wohnberechtigungsschein konkret?
Der Wohnberechtigungsschein ist eine behördliche Bescheinigung für den Zugang zu gebundenem beziehungsweise öffentlich gefördertem Wohnraum. Vermieter entsprechender Wohnungen dürfen diese nicht beliebig vergeben, wenn für die Wohnung eine Belegungsbindung besteht.

Wer eine Sozialwohnung sucht, begegnet deshalb in Wohnungsanzeigen häufig Angaben wie „WBS erforderlich“, „nur mit WBS“ oder Hinweisen auf eine bestimmte Einkommensstufe. Ein vorhandener Schein macht aus dem Wohnungssuchenden allerdings noch keinen bevorzugten Vertragspartner. Er bestätigt zunächst nur die wohnraumförderungsrechtliche Berechtigung für die im Dokument bezeichnete Wohnungsart beziehungsweise Wohnungsgröße.
„Der WBS ist eine Zugangsvoraussetzung für bestimmte geförderte Wohnungen, keine Reservierung und keine Wohnungszusage.“
Auch ein bereits ausgestellter WBS ersetzt nicht die üblichen Schritte bei der Wohnungssuche. Ein Vermieter kann weiterhin Unterlagen verlangen, die für den Abschluss eines Mietvertrags zulässig und erforderlich sind. Kommt ein Mietverhältnis zustande, spielen anschließend klassische Fragen wie Mietkaution und andere Mietsicherheiten oder die vertraglich vereinbarten Nebenkosten eine eigenständige Rolle.
WBS Deutschland: Warum es keine einzige Einkommensgrenze gibt
Für den WBS in Deutschland existiert zwar eine bundesgesetzliche Grundlage. § 9 Abs. 2 WoFG nennt als Grundwerte 12.000 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 18.000 Euro für einen Zweipersonenhaushalt. Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person kommen nach dieser Vorschrift 4.100 Euro hinzu, für jedes berücksichtigungsfähige Kind weitere 500 Euro.
Diese Werte dürfen jedoch nicht als deutschlandweit einheitliche praktische Obergrenze verstanden werden. § 9 Abs. 3 WoFG erlaubt den Ländern, wegen der regionalen Verhältnisse abweichende Einkommensgrenzen festzulegen.
Berlin nutzt diese Möglichkeit beispielsweise und arbeitet mit gegenüber dem Bundeswert angehobenen Grenzen. Auch Nordrhein-Westfalen verfügt über eigene wohnraumförderungsrechtliche Vorschriften. Wer in München, Köln, Berlin oder Hamburg eine geförderte Wohnung sucht, sollte deshalb die für den jeweiligen Wohnort zuständige Regelung prüfen.
| Prüffrage | Warum sie wichtig ist |
|---|---|
| In welchem Bundesland wird die Wohnung gesucht? | Landesrecht kann vom Bundesrecht abweichende Grenzen vorsehen |
| Wie viele Personen gehören zum Haushalt? | Haushaltsgröße beeinflusst Einkommensgrenze und zulässige Wohnungsgröße |
| Leben Kinder im Haushalt? | Kinder können bei Grenzen und Berechnung gesondert berücksichtigt werden |
| Gibt es besondere persönliche Umstände? | Härtefälle oder besondere Wohnbedürfnisse können relevant sein |
| Welches Einkommen ist anzurechnen? | Das WBS-Einkommen ist nicht einfach mit dem Monatsbrutto gleichzusetzen |
| Welche Bindung hat die konkrete Wohnung? | Nicht jede geförderte Wohnung verlangt denselben WBS |
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein
Die wichtigste Voraussetzung ist regelmäßig die Einkommensgrenze für den WBS. Dabei prüft die Behörde nicht lediglich den letzten Gehaltszettel. Nach dem WoFG ist grundsätzlich das Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen maßgeblich, wobei gesetzliche Berechnungsregeln, Abzüge und Freibeträge zu beachten sind.
Nach § 22 WoFG wird bei der Einkommensermittlung grundsätzlich darauf abgestellt, welches Einkommen in den zwölf Monaten ab dem Monat der Antragstellung zu erwarten ist. Kann dieses nicht zuverlässig ermittelt werden, kann insbesondere das Einkommen der vergangenen zwölf Monate herangezogen werden. Sicher zu erwartende Veränderungen können berücksichtigt werden.
Daneben muss feststehen, wer tatsächlich zum künftigen Haushalt gehört. Partner, Kinder und weitere Haushaltsangehörige beeinflussen sowohl die Einkommensprüfung als auch die Frage, welche Wohnungsgröße bescheinigt werden kann.
Eine Gehaltserhöhung, der Beginn einer Rente, ein neuer Arbeitsvertrag oder eine bereits feststehende Änderung der Beschäftigung kann deshalb wichtiger sein als ein einzelner älterer Lohnzettel.
Weitere Grundvoraussetzungen ergeben sich aus § 27 WoFG und den jeweiligen Landesregelungen. Antragsteller müssen insbesondere in der Lage sein, längerfristig einen selbstständigen Haushalt als Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu führen. Für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit können zudem Nachweise zum Aufenthaltsrecht erforderlich sein.
Welche Unterlagen braucht man für den WBS?
Die genaue Dokumentenliste richtet sich nach der zuständigen Behörde und nach der persönlichen Situation. Ein alleinstehender Arbeitnehmer benötigt weniger Nachweise als eine Familie mit unterschiedlichen Einkommensarten.
Typischerweise kommen folgende Unterlagen für den Wohnberechtigungsschein in Betracht:
- vollständig ausgefüllter WBS-Antrag,
- Personalausweis, Reisepass oder vergleichbarer Identitätsnachweis,
- Nachweise über das Aufenthaltsrecht, soweit erforderlich,
- Einkommenserklärungen für die betroffenen Haushaltsangehörigen,
- Lohn- und Gehaltsnachweise beziehungsweise Arbeitgeberbescheinigungen,
- Renten-, Sozialleistungs- oder andere Einkommensnachweise,
- gegebenenfalls Steuerunterlagen bei Selbstständigen,
- Nachweise über Kinder und Familienstand, wenn sie für den Antrag relevant sind,
- gegebenenfalls Nachweise über Schwerbehinderung, Pflegebedarf oder andere besondere Wohnbedürfnisse.
Bei schwankendem Einkommen kann die Behörde zusätzliche Unterlagen benötigen. Dasselbe gilt für Selbstständige, Studierende oder Haushalte, deren finanzielle Situation sich aktuell ändert.
„Vollständig bedeutet beim WBS nicht möglichst viele Dokumente einzureichen, sondern die für Haushaltsgröße, Einkommen und besondere Ansprüche erforderlichen Nachweise nachvollziehbar zu belegen.“
Praktisch hilfreich ist eine eigene Kopie oder digitale Ablage sämtlicher eingereichter Unterlagen. Werden später Dokumente nachgefordert, lässt sich dadurch schnell erkennen, was bereits übermittelt wurde.
Wohnberechtigungsschein Schritt für Schritt beantragen
Der konkrete Weg unterscheidet sich regional, folgt aber einem ähnlichen Grundmuster.
1. Zuständige Behörde ermitteln
Zuerst wird geprüft, welche Stelle am Wohn- oder gewünschten Zuzugsort für den Antrag zuständig ist. Je nach Kommune heißt sie Wohnungsamt, Amt für Wohnungswesen, Bürgeramt oder anders.
Die Regeln des Zielortes sind entscheidend. Das gilt besonders dann, wenn eine Person in ein anderes Bundesland oder eine andere Stadt ziehen möchte.
2. Haushaltsmitglieder festlegen
Im Antrag werden die Personen angegeben, die gemeinsam in die geförderte Wohnung einziehen sollen. Das ist keine Formalität, denn davon hängen Einkommensprüfung und angemessene Wohnungsgröße ab.
3. Einkommen vollständig erfassen
Anzugeben sind die nach den einschlägigen Vorschriften zu berücksichtigenden Einkünfte. Welche Beträge am Ende tatsächlich als Gesamteinkommen zählen, ermittelt die Behörde nach den gesetzlichen Regeln.
Deshalb führt die Rechnung „Jahresbrutto unter Grenze = WBS sicher“ häufig in die falsche Richtung.
4. Nachweise zusammenstellen
Alle von der zuständigen Stelle verlangten Unterlagen sollten möglichst vollständig eingereicht werden. Bei digitalen Verfahren gelten häufig konkrete Dateiformate und Größenbegrenzungen.
5. Antrag einreichen
Abhängig vom Wohnort stehen Online-Antrag, Postversand oder die Abgabe bei der Behörde zur Verfügung. Berlin ermöglicht beispielsweise einen Online-Antrag; andere Städte und Länder können andere Wege vorsehen.
6. Bescheid und Angaben kontrollieren
Nach positiver Prüfung enthält der WBS regelmäßig Angaben dazu, für welchen Haushalt und welche Wohnungsgröße die Berechtigung gilt. Landesrechtlich können weitere Differenzierungen vorgesehen sein.
Erst danach beginnt für viele Antragsteller der schwierigere Teil: eine Wohnung zu finden, deren konkrete Förderbindung zum vorhandenen Schein passt.
Fristen, Nachweise und typische Fehler
Nach der bundesrechtlichen Regelung in § 27 Abs. 2 WoFG wird der Wohnberechtigungsschein für ein Jahr erteilt. Auch beispielsweise Nordrhein-Westfalen sieht grundsätzlich eine einjährige Dauer vor. Die Gültigkeit bedeutet jedoch nicht, dass jede denkbare Sozialwohnung innerhalb dieses Zeitraums gemietet werden kann.
Entscheidend bleibt, ob WBS, Haushaltsgröße und Förderbedingungen der Wohnung zusammenpassen.
| Situation | Sinnvoller nächster Schritt | Typischer Fehler |
|---|---|---|
| Einkommen liegt nahe an der Grenze | lokale Berechnung prüfen lassen | Monatsbrutto direkt mit WBS-Grenze vergleichen |
| Umzug in ein anderes Bundesland geplant | Vorschriften am Zielort prüfen | Regeln des bisherigen Wohnortes übernehmen |
| Einkommen ändert sich bereits absehbar | Änderung im Antrag angeben und belegen | nur alte Gehaltsabrechnungen einreichen |
| Behörde fordert Unterlagen nach | fehlende Nachweise gezielt ergänzen | kompletten Antrag ungeordnet erneut senden |
| WBS wurde erteilt | nur passende gebundene Wohnungen auswählen | davon ausgehen, jede Sozialwohnung komme infrage |
| WBS läuft bald aus | rechtzeitig Voraussetzungen für neuen Antrag prüfen | erst nach Ablauf reagieren |
Eine pauschale Bearbeitungsfrist lässt sich für den WBS-Antrag nicht seriös für ganz Deutschland angeben. Bearbeitungswege und Auslastung unterscheiden sich zwischen Behörden. Fehlen Unterlagen, verlängert sich das Verfahren zusätzlich.
Auch die Kosten sind nicht bundesweit einheitlich. Berlin erhebt für die reguläre WBS-Dienstleistung derzeit beispielsweise keine Gebühr. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass jeder Antrag in jeder Kommune kostenfrei bearbeitet wird.
Drei Beispiele aus dem Alltag
Fall 1: Alleinstehende Arbeitnehmerin in Berlin
Eine Arbeitnehmerin sucht in Berlin eine kleine geförderte Wohnung. Sie findet online die bundesrechtliche Grenze für einen Einpersonenhaushalt und glaubt zunächst, ihr Einkommen sei zu hoch.

Für Berlin gelten jedoch landesspezifische Regelungen mit gegenüber dem Bundesgrundwert angehobenen Grenzen. Maßgeblich ist daher nicht die isolierte Zahl aus § 9 Abs. 2 WoFG, sondern die für Berlin geltende Berechnung.
Der richtige Ablauf besteht darin, die Berliner Voraussetzungen zu prüfen, Einkommensunterlagen zusammenzustellen und den dort möglichen WBS zu beantragen. Der ausgestellte Schein zeigt anschließend, für welche Kategorie und Wohnungsgröße eine Berechtigung besteht.
Fall 2: Paar mit Kind und unterschiedlich hohem Einkommen
Ein Paar möchte mit einem Kind in eine geförderte Wohnung ziehen. Eine Person arbeitet in Vollzeit, die andere nur teilweise. Für die Prüfung werden Haushaltsgröße und relevante Einkünfte gemeinsam betrachtet.
Die Familie sollte deshalb nicht nur das höhere Einkommen angeben. Gleichzeitig können gesetzliche Abzüge oder Freibeträge für die Berechnung Bedeutung haben.
Wird später ein Mietvertrag abgeschlossen, sollten neben der Kaltmiete auch Betriebskosten und Vertragsgestaltung geprüft werden. Der Ratgeber zu Mietarten und Nebenkosten erklärt, wie sich Vorauszahlung, Pauschale und Inklusivmiete unterscheiden.
Fall 3: Einkommen verändert sich kurz vor dem Antrag
Ein Arbeitnehmer wechselt den Arbeitsplatz. Die letzten zwölf Monate zeigen deshalb ein anderes Einkommen als das, das in den kommenden Monaten tatsächlich zu erwarten ist.
Hier ist § 22 WoFG relevant: Sicher zu erwartende Veränderungen können bei der Ermittlung berücksichtigt werden. Der neue Arbeitsvertrag oder eine entsprechende Bescheinigung kann daher für die Behörde wichtiger sein als eine bloße Hochrechnung alter Gehaltsabrechnungen.
Beim WBS entscheidet nicht allein, was gestern verdient wurde. Entscheidend kann auch sein, welches Einkommen im gesetzlichen Prognosezeitraum zuverlässig zu erwarten ist.
Was tun, wenn die Behörde nicht reagiert?
Zunächst sollte geprüft werden, ob der Antrag tatsächlich eingegangen ist und ob Unterlagen fehlen. Bei postalischer Abgabe sind Kopien des Antrags und ein nachvollziehbarer Versandnachweis hilfreich; bei Online-Verfahren sollte eine Eingangsbestätigung gespeichert werden.
Anschließend empfiehlt sich eine sachliche Sachstandsanfrage mit Antragsdatum und gegebenenfalls Aktenzeichen. Werden bestimmte Dokumente verlangt, sollten genau diese Nachweise ergänzt werden. Mehrere ungeordnete Nachsendungen können die Zuordnung eher erschweren.
Bei einer Ablehnung ist dagegen der schriftliche Bescheid entscheidend. Daraus sollte hervorgehen, auf welcher Grundlage die Behörde die Voraussetzungen verneint und welche Rechtsbehelfsmöglichkeiten bestehen. Fristen aus der Rechtsbehelfsbelehrung sollten unmittelbar notiert werden.
Bei der Wohnungssuche selbst kann ebenfalls Zeitdruck entstehen. Ein WBS zwingt einen privaten oder kommunalen Vermieter nicht dazu, gerade mit einem bestimmten Bewerber einen Vertrag zu schließen. Er bestätigt nur, dass die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die betreffende gebundene Wohnung erfüllt werden können.
FAQ zum Wohnberechtigungsschein
Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
Ein Wohnberechtigungsschein ist eine behördliche Bescheinigung, mit der ein Haushalt seine Berechtigung zum Bezug bestimmter öffentlich geförderter Wohnungen nachweist. Grundlage können das Wohnraumförderungsgesetz und ergänzende beziehungsweise abweichende Vorschriften der Länder sein.
Wie lange ist ein WBS gültig?
Nach § 27 Abs. 2 WoFG wird der Wohnberechtigungsschein grundsätzlich für ein Jahr erteilt. Landesrechtliche Besonderheiten und die Angaben auf dem konkreten Bescheid sind zusätzlich zu beachten.
Kann man einen WBS trotz Arbeit bekommen?
Ja. Eine Erwerbstätigkeit schließt einen WBS nicht aus. Relevant ist das nach den geltenden Vorschriften berechnete Haushaltseinkommen im Verhältnis zur maßgeblichen Einkommensgrenze.
Kann man einen WBS online beantragen?
Das hängt von der zuständigen Behörde ab. Berlin ermöglicht beispielsweise eine Online-Antragstellung. In anderen Regionen können Online-Verfahren, schriftliche Anträge oder andere Einreichungswege vorgesehen sein.
Wer zahlt den Wohnberechtigungsschein?
Ob eine Verwaltungsgebühr anfällt, richtet sich nach den örtlichen Regelungen. In Berlin ist die reguläre Beantragung nach dem aktuellen Serviceportal gebührenfrei. Diese Regel lässt sich nicht pauschal auf ganz Deutschland übertragen.
Bekommt man mit WBS automatisch eine Sozialwohnung?
Nein. Der WBS bestätigt die Berechtigung, eine passende gebundene Wohnung beziehen zu dürfen. Wohnungssuche, Bewerbung und Auswahl durch den Vermieter bleiben davon getrennt.
Welche Einkommensgrenze gilt 2026?
§ 9 Abs. 2 WoFG nennt als bundesrechtliche Grundgrenzen 12.000 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 18.000 Euro für zwei Personen sowie Zuschläge für weitere Haushaltsangehörige und Kinder. Länder dürfen nach § 9 Abs. 3 WoFG davon abweichen. Für die tatsächliche Antragstellung muss deshalb die am Wohnort geltende Grenze geprüft werden.
Wie groß darf eine Wohnung mit WBS sein?
Die maßgebliche Wohnungsgröße richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Landes und nach der Haushaltsgröße. § 27 Abs. 4 WoFG sieht außerdem vor, dass bei besonderen persönlichen oder beruflichen Bedürfnissen, künftigem zusätzlichem Raumbedarf oder zur Vermeidung besonderer Härten Abweichungen möglich sein können.
Unterlagen prüfen und Antrag gezielt vorbereiten
Wer einen Wohnberechtigungsschein benötigt, sollte zuerst Bundesland, Haushaltsgröße und örtliche WBS-Voraussetzungen klären, danach Einkommensnachweise sammeln und erst dann den Antrag vollständig einreichen. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen den Bundeswerten des WoFG und den tatsächlich geltenden Landesgrenzen.
Nach der Bewilligung beginnt die Suche nach einer Wohnung, deren Förderbindung zum ausgestellten WBS passt. Vor der Unterschrift bleiben Mietvertrag, Kaution und laufende Kosten eigenständige Prüfpunkte; bei Betriebskosten hilft etwa der Ratgeber zur Nebenkostenabrechnung und typischen Fehlern.

