Wenn die wohnfläche falsch berechnet wurde, geht es nicht nur um ein paar Quadratmeter auf dem Papier. Die Wohnfläche beeinflusst häufig die Miethöhe, die Nebenkosten, eine spätere Mieterhöhung und manchmal auch die Frage, ob eine Wohnung überhaupt dem entspricht, was im Vertrag versprochen wurde,ь diе mietrecht-ratgeber.de berichtet.
Wer den Fehler erst nach Monaten oder Jahren entdeckt, sollte deshalb nicht in Panik geraten, aber auch nicht untätig bleiben. Der erste Schritt ist immer eine nachvollziehbare Prüfung: Was steht im Mietvertrag, welche Fläche wurde tatsächlich gemessen und nach welcher Berechnungsmethode wurde gerechnet? Erst danach lässt sich beurteilen, ob eine Rückzahlung, eine Mietminderung oder nur eine Korrektur für die Zukunft realistisch ist.
Besonders häufig entsteht Streit bei Dachgeschosswohnungen, Balkonen, Terrassen, Hobbyräumen, Kellerflächen und Abstellräumen. Viele Mieter vergleichen nur die grobe Grundfläche mit der Angabe im Vertrag und merken nicht, dass die rechtlich relevante Wohnfläche anders berechnet werden kann. Umgekehrt ist auch nicht jede kleine Abweichung automatisch ein Anspruch auf Geld zurück. Entscheidend sind der Vertrag, die tatsächliche Fläche, die Berechnung nach den einschlägigen Regeln und die Frage, wofür die Quadratmeterzahl verwendet wurde. Wer bereits eine Mieterhöhung erhalten hat, sollte zusätzlich prüfen, ob die angegebene Wohnungsgröße in der Berechnung überhaupt stimmt.
Eine falsche Wohnfläche ist in der Praxis oft kein isoliertes Problem. Sie zieht weitere Fragen nach sich: Ist die Grundmiete zu hoch, wurden Betriebskosten falsch verteilt, ist eine Mieterhöhung angreifbar und welche Beweise reichen aus, wenn der Vermieter die Abweichung bestreitet?
Das Wichtigste in Kürze
Eine wohnfläche abweichung wird besonders wichtig, wenn die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 Prozent unter der im Mietvertrag genannten Fläche liegt. Dann kann ein erheblicher Mangel vorliegen, der eine anteilige Mietminderung und unter Umständen Rückforderungen für die Vergangenheit ermöglicht. Bei Mieterhöhungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete kommt es nach der Rechtsprechung auf die tatsächliche Wohnfläche an, nicht einfach auf eine unrichtige Vertragsangabe. Auch bei Nebenkosten kann eine falsche Wohnfläche zu einer fehlerhaften Verteilung führen, wenn nach Quadratmetern abgerechnet wird.
Mieter sollten aber nicht vorschnell die Miete kürzen. Wer ohne belastbare Berechnung weniger zahlt, riskiert Streit über Zahlungsrückstände. Sinnvoller ist ein geordnetes Vorgehen: Vertrag prüfen, Räume messen, Berechnung dokumentieren, Vermieter schriftlich informieren und bei größeren Beträgen fachlichen Rat einholen. Wenn eine Mieterhöhung auf falschen Quadratmetern beruht, sollte die Zustimmung nicht übereilt erteilt werden.
„Bei Mieterhöhungen gilt jetzt die tatsächliche Wohnfläche.“
— Deutscher Mieterbund zur BGH-Rechtsprechung
Wann eine falsche Wohnfläche rechtlich relevant wird
Die Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag wirkt für viele Mieter wie eine feste Eigenschaft der Wohnung. Stehen dort zum Beispiel 80 Quadratmeter, rechnet man den Mietpreis, die Nebenkosten und den Vergleich mit ähnlichen Wohnungen meist automatisch auf dieser Grundlage. Problematisch wird es, wenn die Wohnung tatsächlich nur 71 Quadratmeter groß ist oder der Balkon vollständig statt nur anteilig eingerechnet wurde. Dann stellt sich die Frage, ob die vereinbarte Miete noch zu der tatsächlich nutzbaren Fläche passt. Genau hier beginnt die rechtliche Prüfung.

Bei der Grundmiete kommt es vor allem darauf an, ob die Wohnung deutlich kleiner ist als angegeben. Die bekannte Orientierung ist die Abweichung von mehr als 10 Prozent. Liegt die tatsächliche Fläche darunter, kann das eine erhebliche Abweichung sein, die eine Mietminderung rechtfertigt. Liegt die Differenz nur bei drei, fünf oder acht Prozent, ist eine automatische Mietminderung wegen der Fläche in der Regel deutlich schwieriger. Trotzdem kann die korrekte Fläche für andere Punkte wichtig bleiben.
Anders sieht es bei einer Mieterhöhung aus. Wenn der Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen will, darf die Berechnung nicht einfach auf einer zu großen Fläche beruhen. Wer also ein Erhöhungsschreiben bekommt und merkt, dass die Wohnung kleiner ist als angesetzt, sollte die Fläche sofort prüfen. Mehr zum Ablauf, zur Zustimmung und zu den Grenzen einer Erhöhung erklärt der Ratgeber zur Mieterhöhung 2026: Mietspiegel, Kappungsgrenze und Zustimmung. Die Wohnfläche ist dabei nur ein Baustein, aber oft ein sehr teurer.
Wie Mieter die Wohnfläche richtig prüfen
Die wichtigste Frage lautet nicht: Wie groß fühlt sich die Wohnung an? Entscheidend ist, welche Flächen nach der passenden Berechnungsmethode als Wohnfläche zählen. In vielen Fällen orientiert man sich an der Wohnflächenverordnung. Danach zählen normale Wohnräume in der Regel vollständig, während bestimmte Flächen nur anteilig oder gar nicht berücksichtigt werden. Besonders oft entstehen Fehler bei Dachschrägen, Balkonen, Terrassen, Kellern und nicht ausgebauten Nebenräumen.
„… in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte.“
— § 4 WoFlV zu Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen
Für Mieter bedeutet das: Eine eigene Messung mit Zollstock oder Lasermessgerät kann ein guter Anfang sein, ersetzt aber bei größeren Streitwerten nicht immer eine fachliche Wohnflächenberechnung. Wer selbst misst, sollte jeden Raum einzeln notieren, Skizzen anfertigen und Fotos machen. Bei Dachschrägen ist die lichte Höhe wichtig: Flächen unter einem Meter zählen nicht, Flächen zwischen einem und zwei Metern werden nur zur Hälfte angesetzt, und erst ab zwei Metern wird vollständig gerechnet. Balkone und Terrassen zählen regelmäßig nicht komplett.
Wenn die fläche wohnung falsch im mietvertrag steht, sollte man außerdem genau prüfen, ob dort eine feste Wohnfläche, eine ungefähre Angabe oder nur eine unverbindliche Beschreibung verwendet wurde. Auch Formulierungen wie „ca.“ können in der Praxis relevant sein, aber der genaue Wortlaut ist wichtig. Mieter sollten deshalb den Vertrag nicht nur auf die Zahl, sondern auch auf die Umgebung der Formulierung prüfen. Hilfreich ist auch ein Blick auf weitere Unterlagen wie Exposé, Übergabeprotokoll, Grundriss, Nebenkostenabrechnung oder Mieterhöhungsschreiben.
Messfehler-Checkliste für Mieter
Bevor Mieter Ansprüche geltend machen, sollten sie prüfen, ob der Verdacht wirklich belastbar ist. Eine ungenaue Messung kann schnell zu falschen Erwartungen führen. Gerade bei Dachgeschosswohnungen reicht es nicht, die Bodenfläche auszumessen und alles voll zu addieren. Auch Nebenräume müssen richtig eingeordnet werden, weil Keller, Heizungsräume oder gemeinschaftliche Flächen nicht einfach zur Wohnfläche der Wohnung gehören. Die folgende Checkliste hilft, die häufigsten Fehler systematisch zu erkennen.
| Prüffrage | Warum sie wichtig ist | Typischer Fehler |
|---|---|---|
| Steht im Mietvertrag eine konkrete Quadratmeterzahl? | Nur dann lässt sich die Vertragsangabe sauber mit der tatsächlichen Fläche vergleichen. | Mieter übersehen, dass die Fläche nur im Exposé stand. |
| Wurde nach Wohnfläche oder Grundfläche gerechnet? | Grundfläche und Wohnfläche sind nicht identisch. | DIN-/Grundflächenwerte werden mit Wohnfläche verwechselt. |
| Gibt es Dachschrägen? | Raumhöhe entscheidet über volle, halbe oder keine Anrechnung. | Die komplette Bodenfläche wird angesetzt. |
| Wurde der Balkon vollständig gezählt? | Balkone zählen regelmäßig nur anteilig. | 100 Prozent Anrechnung statt 25 oder höchstens 50 Prozent. |
| Wurden Keller oder Abstellräume eingerechnet? | Viele Nebenräume zählen nicht zur Wohnfläche. | Keller wird wegen Nutzung als Hobbyraum voll angesetzt. |
| Beruht eine Mieterhöhung auf der falschen Fläche? | Dann kann die Zustimmung problematisch sein. | Mieter stimmen zu, ohne die Quadratmeter zu prüfen. |
| Werden Nebenkosten nach Fläche verteilt? | Eine falsche Fläche kann die Abrechnung verzerren. | Zu hohe Umlage wegen zu großer Wohnfläche. |
Diese schnelle Prüfung ersetzt keine Rechtsberatung, zeigt aber, wo der Streitpunkt wahrscheinlich liegt. Wenn die Abweichung nur minimal ist, lohnt sich häufig zuerst die Korrektur für Nebenkosten oder Mieterhöhungen. Wenn die tatsächliche Wohnfläche dagegen deutlich kleiner ist, sollte die Mietzahlung der Vergangenheit genauer geprüft werden. Wichtig ist, Beweise geordnet zu sammeln, bevor man Forderungen stellt. Wer nur mündlich reklamiert, hat später oft ein Nachweisproblem.
Wann es Geld zurück geben kann
Geld zurück kommt vor allem dann in Betracht, wenn die Wohnung erheblich kleiner ist als im Mietvertrag angegeben und die Miete deshalb über einen längeren Zeitraum auf einer falschen Grundlage gezahlt wurde. Bei einer Abweichung von mehr als 10 Prozent kann eine Mietminderung wegen Flächenabweichung möglich sein. Die Minderung richtet sich dann grundsätzlich nach dem Verhältnis zwischen angegebener und tatsächlicher Fläche. Beträgt die Abweichung beispielsweise 12 Prozent, kann die rechnerische Minderungsquote in dieser Größenordnung liegen. Maßgeblich bleibt aber immer der Einzelfall.
„Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.“
— § 536 Abs. 1 BGB
Ein Beispiel macht es greifbarer: Im Vertrag stehen 80 Quadratmeter, tatsächlich sind es nach korrekter Berechnung nur 70 Quadratmeter. Die Abweichung beträgt 12,5 Prozent. Bei einer monatlichen Nettokaltmiete von 960 Euro wären rechnerisch 120 Euro pro Monat betroffen. Ob und für welchen Zeitraum dieser Betrag zurückverlangt werden kann, hängt von Anspruchsgrundlage, Verjährung, Kenntnis, Beweisen und konkretem Verlauf ab. Deshalb sollten Mieter gerade bei mehreren Jahren Überzahlung fachlichen Rat einholen.
Nicht jede Rückforderung ist automatisch sicher. Vermieter bestreiten häufig die Messung, verweisen auf andere Berechnungsmethoden oder argumentieren, die Fläche sei nur ungefähr angegeben worden. Außerdem müssen Mieter die Abweichung im Streitfall beweisen können. Eine eigene Skizze kann helfen, ein professionelles Aufmaß ist bei größeren Beträgen aber oft überzeugender. Wer eine Rückzahlung fordert, sollte die Berechnung nachvollziehbar beifügen und keine pauschalen Fantasiebeträge verlangen.
Besonders gefährlich ist der Gedanke: „Ich ziehe ab nächsten Monat einfach weniger Miete ein.“ Eine Mietminderung kann zwar rechtlich entstehen, aber ein falscher oder überhöhter Abzug kann neue Probleme schaffen. Sicherer ist es, die Berechnung zu dokumentieren, den Vermieter schriftlich zu informieren und bei Unsicherheit eine Beratung durch Mieterverein oder Anwalt zu nutzen.
Nebenkosten und Mieterhöhung: warum die tatsächliche Fläche zählt
Viele Mieter denken bei falscher Wohnfläche zuerst an die Grundmiete. In der Praxis können aber Nebenkosten und Mieterhöhungen genauso wichtig sein. Wenn Betriebskosten nach Quadratmetern verteilt werden, kann eine zu große Wohnfläche dazu führen, dass der Mieter einen zu hohen Anteil trägt. Das betrifft zum Beispiel Kostenpositionen, die nicht verbrauchsabhängig, sondern nach Fläche verteilt werden. Wer Zweifel hat, sollte die Abrechnung nicht nur nach Beträgen, sondern auch nach Verteilerschlüssel und angesetzter Wohnfläche prüfen.
Bei unklaren Nebenkosten ist die Belegeinsicht bei Nebenkosten besonders wichtig. Mieter können dadurch nachvollziehen, welche Gesamtfläche, welche Kosten und welche Schlüssel verwendet wurden. Zusätzlich kann der Ratgeber Belegeinsicht bei Nebenkosten: Welche Unterlagen Mieter sehen dürfen helfen, den nächsten Schritt praktisch vorzubereiten. Gerade bei Wohnflächenfehlern sollte man nicht nur die eigene Wohnung, sondern auch die Gesamtberechnung im Blick behalten. Eine falsche Einzelangabe kann sonst in der Abrechnung unbemerkt weiterlaufen.
Auch bei einer Mieterhöhung sollte der Quadratmeteransatz sofort geprüft werden. Wenn ein Vermieter die Erhöhung mit Mietspiegel und Wohnungsgröße begründet, ist die Fläche ein zentraler Rechenfaktor. Eine zu große Fläche kann dazu führen, dass die neue Miete überhöht angesetzt wird. Mieter sollten deshalb nicht nur auf die Prozentzahl der Erhöhung schauen, sondern auf die gesamte Rechnung. Dazu gehören Vergleichsmiete, Wohnfläche, Kappungsgrenze, Fristen und Begründung.
Typische Fehler
Der erste Fehler ist eine zu grobe Messung. Wer nur Länge mal Breite aller Räume addiert, kann bei Dachschrägen, Nischen, Pfeilern, Treppen oder Balkonen danebenliegen. Besonders in Altbauten und Dachgeschosswohnungen sind Abweichungen häufig nicht sofort sichtbar. Auch ein hübscher Grundriss aus dem Exposé ist kein sicherer Beweis. Entscheidend ist, ob die Fläche nach der richtigen Methode ermittelt wurde.
Der zweite Fehler ist eine falsche rechtliche Erwartung. Eine Abweichung von wenigen Prozent führt nicht automatisch zu einer Mietrückzahlung. Trotzdem kann sie für eine Nebenkostenabrechnung oder eine Mieterhöhung relevant sein. Wer alles in einen Topf wirft, verliert schnell die Übersicht. Besser ist die Trennung: Grundmiete, Nebenkosten, Mieterhöhung und Rückforderung jeweils einzeln prüfen.
Der dritte Fehler ist eine vorschnelle Zustimmung zur Mieterhöhung. Viele Mieter unterschreiben oder zahlen einfach, weil das Schreiben offiziell wirkt. Wenn die miete zu hoch wohnfläche als Ursache haben könnte, sollte man die Flächenangabe vor der Zustimmung prüfen. Eine einmal erteilte Zustimmung kann später schwerer zu korrigieren sein. Deshalb lohnt sich die Kontrolle besonders innerhalb der Überlegungsfrist.
Der vierte Fehler ist fehlende Schriftform im Konflikt. Telefonate mit Vermieter oder Hausverwaltung sind praktisch, aber schlecht beweisbar. Mieter sollten wichtige Punkte per E-Mail, Brief oder anderer nachweisbarer Textform festhalten. Dabei sollten sie sachlich bleiben und nicht sofort mit Klage drohen. Eine klare Berechnung wirkt überzeugender als ein emotionaler Vorwurf.
„In Wohnflächenstreitigkeiten entscheidet selten der erste Verdacht, sondern die saubere Dokumentation. Wer Raum für Raum misst, Fotos macht und die Berechnung erklärt, hat eine deutlich bessere Ausgangsposition.“
— Kommentar aus der mietrechtlichen Beratungspraxis
Praktisches Vorgehen Schritt für Schritt
Mieter sollten zuerst den Mietvertrag und alle Anlagen prüfen. Wichtig sind die genaue Flächenangabe, Formulierungen wie „ca.“, der Mietpreis, mögliche Anlagen, das Exposé und spätere Schreiben des Vermieters. Danach sollte die Wohnung Raum für Raum gemessen werden. Bei Dachschrägen müssen Höhenzonen getrennt werden, bei Balkonen und Terrassen ist die anteilige Anrechnung zu beachten. Wer sich unsicher ist, kann zunächst eine eigene Vorprüfung machen und danach ein professionelles Aufmaß erwägen.
Danach folgt die schriftliche Klärung mit dem Vermieter. Das Schreiben sollte ruhig, konkret und nachvollziehbar sein. Mieter können mitteilen, dass sie eine erhebliche Flächenabweichung vermuten, die eigene Berechnung beifügen und um Stellungnahme bitten. Falls parallel eine Mieterhöhung läuft, sollte ausdrücklich erklärt werden, dass die angegebene Wohnfläche geprüft wird. Wer wegen eines Mangels weitere Schritte plant, findet praktische Hinweise in der Mangelanzeige mit Musterbrief und Pflichtangaben.
Praktische Schrittfolge:
- Mietvertrag, Exposé, Grundriss, Übergabeprotokoll und Mieterhöhungsschreiben sammeln.
- Wohnfläche nach Räumen getrennt messen und Skizze anfertigen.
- Dachschrägen, Balkon, Terrasse, Keller und Nebenräume gesondert prüfen.
- Abweichung in Prozent berechnen und dokumentieren.
- Nebenkostenabrechnung und Mieterhöhung auf die verwendete Fläche prüfen.
- Vermieter schriftlich um Klärung und Korrektur bitten.
- Bei größerer Abweichung Rückzahlung, Mietminderung oder Zustimmung zur Mieterhöhung fachlich prüfen lassen.
Wer gerade einzieht oder auszieht, sollte Flächenfragen und Zustandsfragen nicht vermischen. Schäden, Schlüssel, Zählerstände und sichtbare Besonderheiten gehören ins Übergabeprotokoll. Dafür ist die Checkliste zum Übergabeprotokoll Wohnung 2026 hilfreich. Die Wohnfläche selbst wird im Übergabeprotokoll zwar selten vollständig berechnet, aber Fotos und Raumskizzen können später trotzdem nützlich sein. Je früher dokumentiert wird, desto weniger Streit gibt es über spätere Veränderungen.
Beispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Eine Mieterin wohnt in einer Dachgeschosswohnung. Im Mietvertrag stehen 74 Quadratmeter, doch bei der Nachmessung zeigt sich, dass große Teile der Räume unter Dachschrägen liegen. Nach korrekter Anrechnung bleiben nur 65 Quadratmeter Wohnfläche übrig. Die Abweichung liegt bei mehr als 10 Prozent. In diesem Fall sollte die Mieterin prüfen lassen, ob eine Mietminderung und eine Rückforderung überzahlter Miete möglich sind.
Beispiel 2: Ein Balkon wurde im Exposé und offenbar auch in der Mietkalkulation vollständig eingerechnet. Die Wohnung ist laut Vertrag 70 Quadratmeter groß, tatsächlich ergibt sich bei anteiliger Balkonberechnung eine Fläche von 66,5 Quadratmetern. Die Abweichung liegt unter 10 Prozent. Eine automatische Rückforderung der Grundmiete ist dadurch nicht sicher. Trotzdem kann die korrekte Fläche bei der nächsten Nebenkostenabrechnung oder bei einer Mieterhöhung wichtig werden.
Beispiel 3: Ein Vermieter verlangt eine Zustimmung zur Mieterhöhung. Im Schreiben rechnet er mit 82 Quadratmetern, obwohl die Wohnung nach einer früheren Messung nur etwa 76 Quadratmeter hat. Der Mieter sollte die Zustimmung nicht sofort erteilen. Er kann die Berechnung bestreiten, die tatsächliche Fläche darlegen und eine korrigierte Berechnung verlangen. Parallel sollte er prüfen, ob die übrigen Voraussetzungen der Mieterhöhung eingehalten wurden.
Beispiel 4: Im Mietvertrag steht keine konkrete Wohnfläche, aber die Nebenkosten werden nach Quadratmetern verteilt. Die Verwaltung setzt für die Wohnung eine Fläche an, die der Mieter nicht nachvollziehen kann. In diesem Fall geht es weniger um eine Mietminderung der Grundmiete, sondern um Transparenz bei der Abrechnung. Der Mieter sollte Belegeinsicht verlangen und die angesetzte Fläche klären. Eine Korrektur kann sich besonders bei mehreren Abrechnungsjahren finanziell bemerkbar machen.
Abgrenzung: Wohnfläche ist nicht gleich jeder Mietrechtsstreit
Eine falsche Wohnfläche ist kein klassischer Reparaturmangel wie Schimmel, Heizungsausfall oder Wasserschaden. Trotzdem kann sie mietrechtlich wie ein relevanter Mangel wirken, wenn die Wohnung erheblich kleiner ist als vertraglich angegeben. Die praktische Vorgehensweise ähnelt aber nicht immer einer normalen Mängelanzeige. Bei Schimmel geht es oft um Ursache, Frist und Beseitigung. Bei Wohnflächenabweichung geht es vor allem um Messung, Berechnung, Beweis und Geld.

Auch Nebenkosten sind von der Grundmiete zu trennen. Eine Mietminderung wegen Wohnflächenabweichung betrifft nicht automatisch jede Betriebskostenposition. Gleichzeitig kann eine Nebenkostenabrechnung falsch sein, obwohl die Abweichung für die Grundmiete unter 10 Prozent liegt. Deshalb sollten Mieter jeden Anspruch sauber zuordnen. Wer mehr zur allgemeinen Logik bei Mängeln wissen möchte, kann den Bereich Mietminderung bei Mängeln als Ergänzung nutzen.
FAQ
Kann ich die Miete sofort mindern, wenn die Wohnfläche falsch berechnet wurde?
Sofortiges Kürzen ist riskant, wenn die Abweichung noch nicht belastbar nachgewiesen ist. Bei einer erheblichen Abweichung von mehr als 10 Prozent kann eine Mietminderung möglich sein. Trotzdem sollten Mieter zuerst sauber messen, dokumentieren und den Vermieter schriftlich informieren. Bei hohen Beträgen ist eine Beratung sinnvoll, bevor laufende Zahlungen reduziert werden.
Gilt die 10-Prozent-Grenze immer?
Nein, die 10-Prozent-Grenze ist vor allem für die Frage wichtig, ob eine Wohnflächenabweichung als erheblicher Mangel eine Mietminderung wegen der Grundmiete rechtfertigen kann. Bei Mieterhöhungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist die tatsächliche Wohnfläche besonders wichtig. Auch bei Nebenkosten kann die richtige Fläche relevant sein. Deshalb sollte man nicht nur auf die 10-Prozent-Marke starren.
Was zählt bei Dachschrägen zur Wohnfläche?
Bei Dachschrägen kommt es auf die lichte Höhe an. Flächen mit mindestens zwei Metern Höhe werden vollständig berücksichtigt. Bereiche zwischen einem und zwei Metern zählen nur zur Hälfte. Flächen unter einem Meter zählen nicht zur Wohnfläche. Gerade deshalb sind Dachgeschosswohnungen besonders fehleranfällig.
Zählt der Balkon vollständig zur Wohnfläche?
In der Regel nicht. Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden nach der Wohnflächenverordnung regelmäßig nur zu einem Viertel und höchstens zur Hälfte angerechnet. Eine vollständige Anrechnung ist bei der Wohnfläche typischerweise problematisch. Deshalb lohnt sich eine genaue Prüfung, wenn der Balkon groß ist.
Wie lange kann ich zu viel gezahlte Miete zurückfordern?
Das hängt vom konkreten Anspruch, vom Zeitpunkt der Zahlung, von Kenntnisfragen und von der Verjährung ab. Regelmäßig spielen Verjährungsfristen eine wichtige Rolle, weshalb Mieter nicht zu lange warten sollten. Wer eine erhebliche Abweichung entdeckt, sollte die Ansprüche zeitnah berechnen und prüfen lassen. Besonders bei mehreren Jahren Mietzahlung kann es um spürbare Beträge gehen.

