Mietrecht
Mieter müssen eine Barkaution für Wohnraum nicht zwingend vollständig vor dem Einzug bezahlen. § 551 BGB erlaubt drei gleiche Monatsraten und begrenzt zugleich die Höhe der Mietsicherheit.
Wer eine Barkaution für eine Wohnung zahlt, überlässt dem Vermieter keinen frei verfügbaren Geldbetrag. § 551 BGB schreibt vor, wie die Sicherheit anzulegen ist. Dieser Ratgeber erklärt Kautionskonto, Trennung vom Vermögen, Zinsen, Nachweise und die wichtigsten Schritte bei Problemen.
Nicht jede Renovierungspflicht im Mietvertrag ist wirksam. Starre Fristen, pauschale Endrenovierungen, Quotenabgeltung und Klauseln bei unrenoviert übergebenen Wohnungen können unwirksam sein. Dieser Ratgeber zeigt, welche Formulierungen geprüft werden sollten und was beim Auszug zählt.
Eine Kleinreparaturklausel kann bestimmte Reparaturkosten auf Mieter übertragen. Dafür muss sie klare Grenzen einhalten. Entscheidend sind Gegenstand, Kostenhöhe, Jahreslimit und der genaue Wortlaut des Mietvertrags.
Gäste dürfen in einer Mietwohnung grundsätzlich übernachten und auch längere Zeit bleiben. Entscheidend ist nicht eine starre Tageszahl, sondern ob die Person tatsächlich nur zu Besuch ist oder ihren Lebensmittelpunkt in die Wohnung verlagert.
Wer einen Teil seiner Mietwohnung untervermieten möchte, braucht grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch ein gesetzlicher Anspruch auf die Erlaubnis. Entscheidend sind § 553 BGB, das berechtigte Interesse des Mieters und mögliche Ablehnungsgründe.
Laptop am Küchentisch, eigenes Arbeitszimmer oder selbstständige Tätigkeit: Nicht jedes Homeoffice braucht die Zustimmung des Vermieters. Entscheidend sind Wohnzweck, Außenwirkung, Kundenverkehr und mögliche Belastungen für Haus und Nachbarn.
Ein Balkon gehört bei einer Mietwohnung grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch. Grenzen entstehen durch Mietvertrag, Hausordnung, Rücksicht auf Nachbarn, Sicherheit und Eingriffe in die Bausubstanz.
Kleintiere dürfen Mieter meist ohne besondere Erlaubnis halten. Bei Hunden und Katzen entscheiden Mietvertrag, Wohnsituation und die Interessen von Mietern, Vermietern und Nachbarn.
Wiederkehrende Musik, Poltern oder nächtliche Partys können die Nutzung einer Mietwohnung erheblich beeinträchtigen. Entscheidend sind eine genaue Dokumentation, die rechtzeitige Meldung an den Vermieter und eine realistische Bewertung möglicher Ansprüche.
